große-Schwester
Bewertung: 1 Punkt(e)Die Verfassung ihrer Gemeinen ist die einer großen, durch Liebe verbundenen Familie; alle Glieder derselben sind Brüder und Schwestern, nach Geschlecht, Alter und Lebensverhältniß in Chöre eingetheilt, an deren Spitze je ein Aeltester oder eine Aelteste steht, denen die Seelenpflege und Sittenzucht obliegt und welche die äußeren Angelegenheiten ihres Chores vertreten. Durch sie wird die Aeltesten-Conferenz von Allem, was in den Chören und Familien vorgeht, genau unterrichtet; diese bildet die leitende Behörde der Gemeine, mit einem Gemeinhelfer als Vorsteher an ihrer Spitze, und es ist nichts, was in dem Leben eines Gemeingliedes sich ereignet, das nicht vor ihr Forum gehört.