Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Copyright«
Priap0s schrieb am 13.1. 2002 um 14:35:43 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Mein Kommentar zum Copyright (ja, lieber Blaster, das ist das Gegenteil und so funktioniert es!):
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu
ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.
Einige zufällige Stichwörter |
Ohrsand
Erstellt am 9.6. 2011 um 18:49:25 Uhr von MacBimbi, enthält 5 Texte
heinlein
Erstellt am 17.2. 2002 um 01:41:13 Uhr von Mäggi, enthält 13 Texte
Treue
Erstellt am 3.10. 1999 um 21:28:46 Uhr von The wise one, enthält 81 Texte
Copulatrix
Erstellt am 15.2. 2005 um 20:28:54 Uhr von mcnep, enthält 5 Texte
Utgard
Erstellt am 19.2. 2002 um 11:20:38 Uhr von Uli der Barde, enthält 4 Texte
|