Umschulungszentrum
Bewertung: 3 Punkt(e)
Höhö, datt läuft ja wie geschmiert hier mit dem Stichwortregen, aber zum Thema:
DasGift war lange Zeit fort, aber niemals wirklich weg,
daher ist das hier auch kein Comeback, sondern der volle Effekt.
Yeah, das ist der Rap, der dahintersteckt,
wenn man was über Vorsteuern lernen muss,
aber den Scheiss nicht checkt.
So'n Dreck, ist mir egal, denn ich hab Alk am Start,
damit sitze ich hier smart vor'm MWS-Salat,
und peile die Module Buchführung und so'n Käse
und krieg regelmäßig die Krise, wenn ich so'n Scheiß hier lese:
»In den Fällen des § 10 Abs. 5 [UStG - der Autor] sind die Nummern 7 und 8 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bemessungsgrundlage für die Leistung (§ 10 Abs. 4) und der darauf entfallende Steuerbetrag anzugeben sind. Unternehmer, die § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden, sind jedoch auch in diesen Fällen nur zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags berechtigt.«
Das sind keine tighten Homies ...