Tauchtauglichkeit
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Durch das Auge bedingte Einschränkungen der Tauchtauglichkeit:
Eine relative Kontraindikation, also ein Grund abzuraten bzw. nur nach Rücksprache
mit dem Augenarzt tauchen zu gehen sind Zustände nach das Auge eröffnenden
Operationen (Hornhautverpflanzung, grauer Star, grüner Star, perforierende Verletzung),
ein Kunstauge aus Glas (vor dem Tauchgang entfernen wegen Implosionsgefahr),
Einäugigkeit und harte Kontaktlinsen (es sei denn sie sind hochgaspermeabel und der
Träger hat vorher lange Übungsphasen über und unter Wasser absolviert).
Absolutes Tauchverbot gilt bei bestimmten Formen des grünen Stars
(Engwinkelglaukom, Weitwinkelglaukom mit Sehnervenschaden, Zustand nach
fistulierender Glaukomoperation), aktiven Augenentzündungen, Sehschärfe des besseren
Auges unter 50%, sowie fortgeschrittenen Gefäßschäden im Auge z.B. bei proliferativer
diabetischer Retinopathie (fortgeschrittene Zuckerekrankung des Auges).