Tatfrage
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Tatfrage ist ein immer wieder aufs neue verblüffender Ausdruck aus dem Sprachschatz der Revisionsgerichte. Dies sind - mit Einschränkungen - die Oberlandesgerichte und die Bundesobergerichte. Dort wird keine Beweisaufnahme erhoben, kein neuer »Tatsachenvortrag« geduldet. Deswegen können diese Gerichte Rechtsstreitigkeiten nicht entscheiden - sie müssen an die unteren Gerichte zur weiteren Sachaufklärung zurückverweisen. Das ist für alle Beteiligten ziemlich übel, weil das bedeutet, daß sich der Prozeß ein bis zwei weitere Jahre (oder noch länger) hinquälen kann. Und die Floskel, die dann immer so kommt, lautet etwa in einem Urteil über einen Exhibitionisten - so:
»Ob tatsächlich durch das Vorzeigen des Gliedes des Täters eine Erregung desselben hervorgebracht worden ist, ist eine reine Tatfrage, die der Senat nicht selbst zu entscheiden vermag.«