Suitzitgefährdet
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Es handelt sich um eine grobe Markenrechtsverletzung.
Suitzit ist seit August 1988 als Sprengstoff mit hoher Implosivkraft in Gambia, Niger und in Queensland vorläufig gesetzlich geschützt.
Bei der Prüfung der Patentanmeldung sind bereits 7 Beamte der niederen und mittleren Laufbahn ernsthaft zu Schaden gekommen; einer ist außerdem hingefallen.
Insofern ist zutreffend: Suitzitgefährdet - und hat im Blaster nichts zu suchen!!
Ein für alle Mal!
Verstanden?!!