Strafverschärfung
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Zwar gilt heute nicht mehr »wer nicht hören will, muss fühlen«, jedenfalls nicht im wörtlichen Sinn. Und das ist auch gut so. Aber das Prinzip ist natürlich richtig. Und wenn bei Unbelehrbaren die einfache Strafe dann tatsächlich wirkungslos bleibt, dann ist eine Strafverschärfung notwendig und auch unvermeidbar.
Und in 99 Prozent aller Fälle wirkt sie dann auch.
Und das verbleibende, eine Prozent? Sind das etwa hoffnungslose Fälle? Eher nicht. Da hilft dann eine weitere Strafverschärfung garantiert.