Spritzverbot
Bewertung: 7 Punkt(e)Im sexuell-masturbativen Sinne tatsächlich doppelsinnig: Da setzt man etwas in Brand, soll es aber nicht löschen dürfen ...
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Der erste Text | am 2.3. 2013 um 15:47:41 Uhr schrieb Hermann über Spritzverbot |
Der neuste Text | am 12.4. 2015 um 01:26:04 Uhr schrieb Schmidt-Wirsing über Spritzverbot |
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am 12.4. 2015 um 01:26:04 Uhr schrieb |
Im sexuell-masturbativen Sinne tatsächlich doppelsinnig: Da setzt man etwas in Brand, soll es aber nicht löschen dürfen ...
Das kann total geil werden: Sich (oder den Gegenüber) reizen, ihn gekonnt erregen, zur Weissglut treiben, auf dem Sprung zum Orgasmus halten, aber nicht weiter: Hart, steif, um Erlösung bittend, aber mit einem Spritzverbot belegt. Kann zu Dauergeilheit führen, muss aber nicht.
Nicht gut, wenn man bei der Feuerwehr ist... Gärtner hätten wohl auch ein Problem mit so einem Verbot, also ich meine nicht die Gärtner direkt, sondern eher die Pflanzen.
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