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Bewertung: 1 Punkt(e)Der 22. Abt Ulrich Kötzler (1433–62) regierte 29 Jahre lang. Seine Wahl erfolgte beim Rücktritt seines Vorgängers im Spätsommer 1433. Daß Volkersgau bei Schwabach seine Heimath war, erhellt aus mehreren heilsbronner Aufschreibungen. Ohne Zweifel war er ein Bauernsohn von dort. Wann er in den Orden trat und auf welcher Universität er studirte, ist nicht zu ermitteln. Als Mönch bekleidete er verschiedene Klosterämter, z. B. als Pistor, Ortulanus und Hospitalarius, vor und nach 1428 als Granarius, bis er zum Abt erwählt wurde. Schon vor seiner Erwählung wurde er zur Kirchenversammlung nach Basel gesendet. Als Abt reiste er viermal dahin, das erste Mal im September 1433. Er reiste mit seinem Prior und 3 Dienern, sämmtlich zu Pferd, über Schafhausen, wo u. A. für Sattelzeug (pro frenis et sellis) 2 fl. ausgegeben wurden. Während seines nur 16tägigen Aufenthalts in Basel verausgabte er 19 fl. Die Rückreise machte er mit nur 2 Dienern, da er seinen Prior nebst einem Diener und 80 fl. baar dort zurückließ. Die Ausgaben auf der fünftägigen Hinreise betrugen 15 fl., auf der Rückreise 13 fl. Summe aller Reisekosten 152 fl. Seine zweite Reise nach Basel machte er im folgenden Jahre 1434. Während seines 10wöchigen Aufenthalts daselbst behielt er nur einen einzigen Diener mit einem Pferde bei sich und ließ die übrigen Diener und Pferde nach Heilsbronn zurückkehren. Er zahlte für Hausmiethe 28 fl., dem „Compulsatorius“ (vermuthlich Vorlader zu Zusammenkünften) einen Gulden. Dritte Reise nach Basel im darauffolgenden Jahre 1435. Aufenthalt nur 8 Tage. Vierte und letzte Reise dahin im folgenden Jahre 1436. Aufenthalt nur 10 Tage. Von Amtswegen machte er diese Reisen nicht, da die heilsbronner Äbte, wie oben erwähnt, nicht Sitz und Stimme bei Konzilien hatten. Er verkehrte mit dem Konzil, das 12 Jahre dauerte, nur in den ersten vier Jahren persönlich, dann aber durch Sendlinge und Sachwalter, namentlich durch einen Rechtsgelehrten Nikolaus. Sein Verkehr mit dem Konzil betraf lediglich die Interessen seines Klosters, die Führung von Prozessen, z. B. wegen des „Güldenzolles“, den das Kloster allenthalben verweigerte, unter Berufung auf seine privilegirte Zollfreiheit. Mit Nördlingen wurde, wie Bd. II bei diesem Orte berichtet werden wird, fortwährend mit großer Erbitterung prozessirt. Unser Abt übertrug die Prozeßführung einem seiner tüchtigsten Mönche, Petrus Wegel, der nach ihm Abt wurde. Gleichfalls sehr hitzig und dauernd war der Kampf gegen die Patronatspfarrei Kelheim, obgleich, wie wir beim vorigen Abt gesehen haben, schon die Kirchenversammlung zu Konstanz in der Sache entschieden und Frieden geboten hatte. Nicht minder heftig war der Kampf des Klosters gegen seine Patronatspfarrei Großhaslach. Es handelte sich um Bezüge, welche vom dortigen Pfarrer beansprucht, vom Abt aber verweigert wurden. Eine richterliche Entscheidung sprach zu Gunsten des Pfarrers. Gegen diese Entscheidung remonstrirte unser Abt, indem er gleich bei seiner ersten Anwesenheit in Basel die Sache der Kirchenversammlung vorlegte. Diese stieß das richterliche Erkenntniß um und beauftragte (1434) den Abt von St. Egidien und den Probst von Langenzenn, den Konflikt beizulegen. Nach zweijähriger Unterhandlung kam es zu einer definitiven Fixirung dessen, was Abt und Pfarrer einander jährlich leisten sollten.