Sirius
Bewertung: 3 Punkt(e)
In der bundesdeutschen Rechts»geschichte« ist der sogenannte »Sirius-Fall« ein regelrechter Klassiker. Der Sachverhalt war folgender: Ein Mann hatte einer Frau eingeredet, er käme vom Sirius und wäre in der Lage, sie dorthin zu bringen (logisch, daß dort alles besser sein sollte...). Um allerdings das Leben dort finanzieren zu können, mußte sie zuerst Lebensversicherungen zu seinen Gunsten abschließen. Als dies geschehen war, sagte er ihr, sie solle sich in die Badewanne mit einem laufenden Föhn legen. Die minderbemittelte Person hat das auch gemacht, ist aber nicht gestorben.
Da sie jedoch selbst gehandelt hatte, war nun die Frage, ob man den Mann wegen versuchter Tötung belangen könne.
Als ich zum erstenmal mit dieser Geschichte konfrontiert wurde, konnte ich nichts anderes tun, als auf die Kniee zu sinken und mit lauter Stimme zu rufen:»Nichts ist grenzenloser als die menschliche Dummheit!«