Scheinheiligendamm
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute in vielen klugen Worten das Demonstrationsrecht in Deutschland gegen eine Exekutive verteidigt die es de facto ausgehebelt hat. Anschließend hat das BVG das Verbot der in Frage stehenden Demonstration in einem Radius von fünf - zehn Kilometern um das Hochsicherheitsghetto Heiligendamm bestätigt und damit das freie Demonstrationsrecht faktisch abgeschafft - zwecks (lt. Agenturen wörtlich:) Aufrechterhaltung der gefährdeten öffentlichen Sicherheit und Ordnung - genau so wie die Exekutive es haben wollte.
Ich geh nicht demonstrieren, aber für andere könnte der Hinweis nützlich sein, dass damit seit dem 6. Juni 2007 in Deutschland die Demonstrationsfreiheit abgeschafft wurde, natürlich nicht de jure, solange das Grundgesetz noch existiert, aber de facto. Und darum geht's im Leben bekanntlich.
Ein paar agent-provocateurs oder nen netten kleinen Schwarzen Block kriegt die Exekutive immer auf die Beine - so wird ab jetzt die öffentliche Sicherheit und Ordnung immer rechtzeitig ''gefährdet'' oder gestört sein. Aber das BVG hat großzügigerweise abschließend auch darauf hingewiesen, dass die verbotene Demo ja einige 10 km vom Anlass entfernt stattfinden darf. Ganz wie die Exekutive sich das dachte.