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MeinBlut

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Als Blutspende bezeichnet man die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blutes. Das Blut wird anschließend untersucht, aufbereitet und für medizinische, wissenschaftliche und pharmazeutische Zwecke verwendet. Die entnommene Menge liegt in der Regel bei einem halben Liter.
Inhaltsverzeichnis

1 Arten der Blutspende
2 Beteiligte
2.1 Spender
2.1.1 Grundvoraussetzungen
2.1.2 Häufigkeit der Spende
2.1.3 Ausschlussgründe
2.1.4 Anonyme Selbstkontrolle
2.2 Empfänger
2.3 Blutspendeorganisationen
2.3.1 Blutspendedienste
2.3.2 Rotes Kreuz
2.3.3 Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)
2.3.4 Blutspendedienst der Bundeswehr
2.3.5 Unabhängige Blutspendedienste (VUBD)
2.3.6 Krankenhäuser
2.3.7 Pharma-Unternehmen
3 Ablauf
3.1 Blutentnahme
3.1.1 Regeneration des gespendeten Blutes
3.1.2 Gesundheitliche Risiken bei der Blutspende
3.2 Weiterverarbeitung der Blutspende
3.3 Laboruntersuchung nach der Blutspende
3.4 Verwendung der Blutkonserven
4 Erträge aus dem Blutspendedienst
4.1 Entgelte für den Verbraucher
4.2 Entgelte für den Spender
4.3 Geldlose Aufwandsentschädigung
4.4 Spenderanteil in der Bevölkerung
5 Gesetzliche Bestimmungen
5.1 Deutschland
5.1.1 Deutsche Demokratische Republik
5.2 Österreich
5.3 Schweiz
6 Literatur
7 Einzelnachweise
8 Siehe auch
9 Weblinks

Arten der Blutspende

Die geläufigste Blutspende ist die Vollblutspende, bei der aus einer Vene, meist in der Ellenbeuge, etwa 500 ml Blut entnommen werden. Das gespendete Blut wird haltbar gemacht (konserviert), untersucht und dann, wenn es geeignet ist, in verschiedene Blutprodukte aufgetrennt. Diese werden in einer Blutbank eingelagert.
Eine Sonderform der Vollblutspende ist die Eigenblutspende. Dabei gibt man in einem Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor einer Operation bis zu viermal Blut ab, mit dem dann bei (oder nach) der Operation ein etwaiger Blutverlust ausgeglichen wird. Da es sich um das eigene Blut handelt, ist es optimal verträglich.
Neben der Entnahme von Vollblut ist es auch möglich, nur einzelne Blutbestandteile – wie z. B. Erythrozyten (rote Blutkörperchen), Thrombozyten (Blutplättchen), Blutplasma (s. Plasmaspende) oder sogar Stammzellenaus dem Blut zu gewinnen. Die nicht benötigten Blutbestandteile werden dabei dem Körper wieder zugeführt. Hierfür kommt teilweise das Verfahren der Apherese (Plasmapherese, Stammzellapherese) zum Einsatz. Die Spendendauer, die von verschiedenen Faktoren abhängt, beträgt 20240 Minuten, während eine Vollblutspende nur etwa 510 Minuten dauert.

Beteiligte
Spender
Grundvoraussetzungen

Blut spenden darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, soweit keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Während in der Schweiz das Spenden nur bis zu einem Alter von 75 Jahren erlaubt ist, ist in Österreich seit Juni 2008[1], in Deutschland in einigen Bundesländern seit Mai 2009[2] die obere Altersgrenze aufgehoben. In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt zudem für alle ein Mindestgewicht von 50 kg.
Häufigkeit der Spende

Zwischen zwei Blutspenden wird in der Regel eine Ruhezeit von drei Monaten empfohlen. In Deutschland und Österreich sind laut Richtlinie zur Hämotherapie bzw. laut Blutsicherheitsgesetz 56 Tage (= acht Wochen) als Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden vorgeschrieben. Dabei dürfen Frauen insgesamt nur viermal, Männer insgesamt sechsmal im Jahr spenden. In der Schweiz dürfen Frauen dreimal und Männer viermal pro Jahr im Abstand von mindestens zwölf Wochen spenden (im Kanton Bern gilt ein Mindestabstand von 76 Tage)[3]
Ausschlussgründe
→ Hauptartikel: Ausschlusskriterien bei der Blutspende

Es werden je nach Risikosituation dauerhafte und zeitweilige Ausschlussgründe unterschieden. Problematisch sind beispielsweise:

Aufgrund der erhöhten Übertragungsgefahr von Krankheiten wie HIV oder Hepatitis C:
Tätowierungen und Piercings innerhalb der letzten vier Monate (sechs Monate in der Schweiz)
Promiskuität
Intravenöse Drogenabhängigkeit wie z. B. von Heroin
Aufgrund der regionalen Häufung bestimmter Krankheiten:
Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate (Tropenkrankheiten).
Aufenthalt in Großbritannien zwischen 1980 und 1996 von über 6 Monaten bzw. Personen bei denen im Vereinigten Königreich Großbritannien/Nordirland nach dem 1. Januar 1980 eine oder mehrere Operationen und/oder Transfusionen durchgeführt wurden. Durch diese Maßnahmen soll eine theoretisch mögliche Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Transfusionen ausgeschlossen werden.
Wechselnde temporäre Einschränkungen bei Reisen ins Ausland existieren ebenfalls, wie zum Beispiel in Gebiete, die durch die Asiatische Tigermücke belastet sind.

Zeitweise zurückgestellt werden auch etwa Spender, die vorübergehend erkrankt sind, bestimmte Medikamente einnehmen, zu Gruppen mit gewissen (potentiellen) gesundheitlichen Problemen gehören, die zeitweiligen Eisenmangel haben oder auch wenn es bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger falsche Anzeigen („Fehlalarme“) gegeben hat, sogenannte falsch Positive.

Unabhängig von etwaigem Risikoverhalten sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen. Diese Praxis der Blutspendedienste wird vermehrtinsbesondere von Interessenverbänden Homosexueller, aber auch von wissenschaftlicher Seite her – kritisiert, da sie als diskriminierend empfunden wird.[4][5] Auch außerhalb des deutschsprachigen Raums gerät diese Praxis zunehmend in die Kritik und wurde in einigen Ländern auch wieder abgeschafft, so zum Beispiel in Großbritannien[6].
Anonyme Selbstkontrolle

Jeder Spender muss anonym angeben, ob sein Blut wirklich zum Spenden verwendet werden kann, z. B. durch Ankreuzen auf einem Zettel oder Anbringen eines Strichcode-Aufklebers. Auch wenn er dies vor der Spende angegeben hat, wird ihm trotzdem Blut abgenommen. Zum Beispiel kommt es vor, dass Gruppen (z. B. Pfadfinder) gemeinsam Blut spenden gehen. Wenn ein Spender einen Grund hat nicht zu spenden (z. B. weil er kürzlich riskanten Geschlechtsverkehr hatte), dies aber gegenüber anderen Gruppenmitgliedern nicht mitteilen möchte, dann kann er auf diese Weise anonym nach der Spende dafür sorgen, dass sein Blut nicht verwendet, d. h. nicht zur Bluttransfusion freigegeben wird. Mitunter ist noch eine Verwendung für wissenschaftliche Zwecke möglich.

Dieses Verfahren dient dem bestmöglichen Schutz der Empfänger von Blutspenden. Ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Empfängers, welcher auch auf die Ehrlichkeit des Spenders angewiesen ist, und dem Vertraulichkeitsbedürfnis des Spenders soll so vermieden werden.
Empfänger

Bei einer Transfusion werden dem Empfänger meist Blutbestandteile (selten Vollblut) verabreicht, welche sich mit dessen Restblut vermischen. Um Verklumpungen des Blutes (Transfusionszwischenfall) zu vermeiden, wird dem Empfänger i. d. R. nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls können aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate eines Spenders mit der Blutgruppe 0− (Universalspender) transfundiert werden. Personen mit der Blutgruppe AB+ können im Notfall Erythrozyten-Konzentrate von beliebigen Spendern erhalten (Universalempfänger).
Blutspendeorganisationen
Blutspendedienste

In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei denen man teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung spenden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.
Rotes Kreuz
Variation des neuen Blutspendeausweises des Deutschen Roten Kreuzes – Blutspendedienst Ost für 25 bis 49 Blutspenden
Alter Blutspendeausweis des Deutschen Roten Kreuzes
Alter Blutspendeausweis des Österreichischen Roten Kreuzes

In Österreich und Deutschland wird ein großer Teil des Blutspendedienstes durch das Österreichische Rote Kreuz beziehungsweise das Deutsche Rote Kreuz organisiert. Nach den Feststellungen der Bundesoberbehörde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut, § 27 Abs. 1 Transfusionsgesetz) stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 % der Vollblutspenden. Das Österreichische Rote Kreuz hat einen Anteil von 95 % der Blutaufbringung.[7]

Vollblutspenden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Das Rote Kreuz führt in Deutschland täglich mit mobilen Einsatzteams etwa 130 Spendetermine durch (also ca. 15.000 Vollblutspenden), sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. Darüber hinaus werden auch Blutspenden in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen usw. durchgeführt. In Kooperation mit dem Blutspendedienst der Bundeswehr werden auch in Einrichtungen der Bundeswehr Blutspendeaktionen vom DRK durchgeführt. Daneben verfügen die Blutspendedienste auch über Busse, um Blutspendetermine zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen zu ermöglichen.

Die sechs Blutspendedienste des DRK sind gemeinnützige GmbHs.[8]
DRK-Blutspendedienst (BSD) Bundesländer
Nord-Ost Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
NSTOB Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
West Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Baden-WürttembergHessen Baden-Württemberg und Hessen
BSD des Bayerischen Roten Kreuzes Bayern

Auch eine Spende von Eigenblut ist bei vielen Blutspendediensten des Roten Kreuzes möglich.

In Deutschland werden vom Deutschen Roten Kreuz mehrmalige Blutspender in gewissen Abständen mit der Blutspender-Ehrennadel ausgezeichnet. Eine entsprechende Auszeichnung in Österreich ist die Medaille für Verdienste um das Blutspenden des Österreichischen Roten Kreuzes.

Neuer Blutspendeausweis des Deutschen Roten Kreuzes

Anfang 2012 begann das Deutsche Rote Kreuz mit der Einführung eines neuen Blutspendeausweises mit dem Ziel, das Blutspenden innerhalb der verschiedenen DRK-Blutspendedienste zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.[9] Der neue Ausweis besitzt einen von den DRK-Blutspendediensten maschinell auslesbaren RFID-Chip, auf dem die Spendedaten gespeichert sind. Zu den erfassten Daten zählen unter anderem Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Blutgruppe und Rhesusfaktor sowie die Spendernummer – und zusätzliche, falls der Spender die DRK-Blutspendedienste wechselt. Außerdem werden die Anzahl aller seiner Spenden und die Kalenderdaten seiner letzten Spenden gespeichert.[10][11] Für die Spenderinnen und Spender besteht jedoch keine Verpflichtung, auf den neuen Blutspendeausweis umzusteigen.[12]
Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)

75 staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste, darunter 31 universitäre Einrichtungen, sind sowohl örtlich als auch organisatorisch in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern integriert. Wesentliches Kernstück der StKB ist eine streng bedarfsorientierte Herstellung von Blut und Blutprodukten verbunden mit einer rationellen, bedarfsgerechten Therapie mit Blutkomponenten im Sinne einer optimalen patientennahen Versorgung.

Die Leistungsfähigkeit klinikintegrierter Blutspendedienste (StKB) hängt entscheidend von einem registrierten Stamm an zuverlässigen Dauerblutspendern ab, die ihre Bereitschaft erklärt haben, bei Bedarf auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen und in kürzest möglicher Zeit zum Spenden zur Verfügung zu stehen. Die Spender sind hinsichtlich aller relevanten Antigene (seltene Blutgruppenmerkmale, HLA, Thrombozyten) typisiert und praktisch jederzeit verfügbar, ein Umstand, der gerade bei Notfällen, Katastrophen oder sonstigen Engpässen von entscheidender Bedeutung ist. Wesentliches Kernstück der Organisationsstruktur der klinikintegrierten Blutspendeeinrichtungen (StKB) ist die unmittelbare Kopplung der Herstellung von Blut und Blutprodukten mit der patientenbezogenen bedarfsgerechten Versorgung: Herstellung, prätransfusionelle Diagnostik und transfusionsmedizinische Beratung der Klinikärzte erfolgen durch das gleiche Fachpersonal im 24-Stunden-Dienstleistungsbetrieb. Dies beinhaltet neben einer rationellen bedarfsgerechten Hämotherapie mit Blutprodukten im Sinne einer optimalen Patientenversorgung auch die Möglichkeit der flexiblen Reaktion auf Notfälle und Engpässe, die Verhütung vorhersehbarer Engpässe sowie die Minimierung der Verfallsquoten von Blutkonserven, die in vielen Krankenhäusern ohne eigene Blutspendeeinrichtung zum Teil die Größenordnung von 20 % und mehr erreichen.

Jährlich werden von den klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) von über 450.000 Blutspendern ca. 1.400.000 Blutspenden entnommen, davon 950.000 Vollblutspenden, 300.000 Plasmaspenden (mittels maschineller Apherese) und 150.000 Thrombozytenspenden (mittels maschineller Apherese). Daraus werden ca. 2.500.000 Blutkomponenten hergestellt und als 950.000 Erythrozytenkonzentrate, 345.000 Thrombozytenkonzentrate sowie 150.000 Liter gefrorenes Frischplasma für die therapeutische Anwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt. Für die pharmazeutische Herstellung von Spezialpräparaten haben die klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendedienste 220.000 Liter Sourceplasma geliefert.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der klinikintegrierten transfusionsmedizinischen Einrichtungen sind regelmäßige transfusionsmedizinisch-hämostaseologische Konsiliartätigkeit, die Durchführung von Eigenblutspenden, extrakorporale Photopheresen, therapeutische Hämapheresen, wie Leukapheresen, Plasmapheresen oder Thrombozytapheresen, sowie die Gewinnung von peripheren Blutstammzellen zur Stammzelltransplantation bei hämatologischen Erkrankungen. Entsprechend ihrer Herkunft hat die Transfusionsmedizin mit einer Reihe von klinischen Fachdisziplinen enge Verbindungen, so dass gemeinsame Aufgaben entdeckt und viele klinische Fragestellungen auch durch eine gut funktionierende, auch hämostaseologische, Konsiliartätigkeit gelöst werden können, wenn die Fachdisziplinen sich als Ergänzungen verstehen und durch gegenseitige Anregungen, die bereits an vielen Stellen bestehende traditionsreiche und gute Zusammenarbeit vertiefen.
Blutspendedienst der Bundeswehr

Der Blutspendedienst der Bundeswehr ist die Laborabteilung V des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Koblenz. Gegründet 1962 ist er deutschlandweit in den Liegenschaften der Bundeswehr unterwegs und führt dort Blutspendetermine durch. Primärer Auftrag: Versorgung der Einsatz- und Feldlazarette in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Mit zweiter Priorität werden die Bundeswehrkrankenhäuser versorgt. Alle übrigen Konserven werden im Rahmen der nationalen Blutversorgung an Kliniken und Arztpraxen entgeltlich abgegeben. Durch den Blutspendedienst der Bundeswehr werden Soldaten und zivile Mitarbeiter, die freiwillig und unentgeltlich Blut gespendet haben, mit der Blutspendeehrennadel und einer Urkunde ausgezeichnet.
Unabhängige Blutspendedienste (VUBD)

Das Blutspendesystem in Deutschland ruht auf drei Säulen. Neben den fünf großen Blutspendediensten des DRK und den staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) gibt es auch unabhängige, private Blutspendedienste in der Bundesrepublik. Diese sind im Verband unabhängiger Blutspendedienste e.V. (VUBD) organisiert. Mit über 1.060.000 Spenden im Jahr 2011 und 33 Blut- und Plasmaspendezentren in Deutschland [13] ist der Leipziger Blutspendedienst Haema der Größte unter den Unabhängigen.
Krankenhäuser

Auch Krankenhäuser organisieren in vielen Fällen eine eigene Blutspendeorganisation, da sie für den normalen Betrieb auch über die notwendigen Laboreinrichtungen verfügen und daher kein zusätzlicher Aufwand notwendig ist.
Pharma-Unternehmen

Weiterhin bieten einige Pharma-Unternehmen Blutspendedienste an, die das Blut für pharmazeutische Zwecke verwenden. Denn obwohl heute viele Medikamente synthetisch hergestellt werden können, verbietet sich dies für einige Wirkstoffe. Ein Hauptgrund liegt in der Chiralität einiger Wirkstoffe. Diese können in der Natur in zwei Formen (linkshändig oder rechtshändig) auftauchen. Im Menschen ist aber nur eine Form wirksam. Im besten Fall ist die andere Form unwirksam, im schlimmsten Fall ist diese andere Form giftig. Da synthetische Verfahren beide Formen in gleichen Teilen produzieren und diese chemisch nur sehr aufwendig zu trennen sind, müssen für diese Stoffe natürliche Vorkommen verwendet werden, z. B. Blut- oder Plasmaspenden. Organspenden fallen nicht darunter.
Ablauf
Blutentnahme
Blutentnahme
Mit Blut gefüllter Blutspendebeutel

Wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme des Spenders vor und nach der Spende: Etwa 1,5 Liter Flüssigkeit sollten bereits vor der Blutspende im Laufe des Tages getrunken worden sein. Auch eine Kleinigkeit sollte man in den letzten zwei bis drei Stunden gegessen haben. Länger sollte die letzte Mahlzeit nicht zurückliegen. Allerdings sollte man am Tag vor der Spende nach Möglichkeit auf fettreiche Speisen verzichten.

Vor der Spende wird der Spender auf gesundheitliche Tauglichkeit untersucht. Teilweise muss auch ein Fragebogen, der über seinen letzten Gesundheitszustand, wie Operationen oder Medikamenteneinnahme Auskunft gibt, ausgefüllt werden. Aufenthalte in Gebieten, die gewisse Gesundheitsrisiken bergen, sind anzugeben. Blutdruck und Pulsfrequenz werden untersucht, Temperatur im Ohr wird gemessen, und man wird nach Beschwerden und Erkrankungen gefragt. Vor jeder Spende wird der Hämoglobin-(HB)-Wert durch die Abnahme eines Bluttropfens aus der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen getestet. Dieser Wert gibt Auskunft über die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren und seine Höhe ist maßgeblich bei der Zulassung zur Blutspende: Männer müssen einen Mindestwert von 13,5 g/dl, Frauen einen Mindestwert von 12,5 g/dl aufweisen, um vom Spendenarzt zugelassen zu werden. Bestimmt wird der HB-Wert mittels elektronisch messender HB-Photometer. Ist der Eisenwert zu gering, wird der Spender zu dessen eigener Sicherheit abgelehnt und ggf. dahingehend beraten, wie der niedrige HB-Wert bis zum nächsten Blutspendetermin auf ein höheres Maß gebracht werden kann. In diesem Rahmen werden oft Eisenpräparate empfohlen, die über einige Wochen eingenommen werden müssen.

Ist der Spender nach den Vorsorgeuntersuchungen durch den Arzt zur Spende zugelassen, wird zunächst das Blutentnahme-Besteck vorbereitet. Es besteht vollständig aus Einweg-Material. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, sich bei einer Blutspende mit etwa HIV oder Hepatitis zu infizieren. Der Spender nimmt auf einer Liege in Rückenlage Platz und die Nadel wird je nach Wunsch und Venentauglichkeit in die Ellenbeuge des rechten oder linken Arms eingeführt. Es werden zunächst einige Blutproben für Untersuchungen separat abgefüllt und das Vollblut wird in einem Entnahmebeutel gesammelt. Eine Blutspende dieser Art dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Minuten.

Nach der Blutspende muss sich der Körper zunächst auf den Blutverlust einstellen, darum soll eine Ruhephase von etwa zehn Minuten eingehalten werden. Dies geschieht je nach Spenderandrang auf der Entnahmeliege oder auf eigens bereitgestellten Ruheliegen. Nach der Spende wird vom Blutspendedienst oftmals ein kleiner Imbiss angeboten, meist bestehend aus belegten Brötchen, Obst, Wasser, Cola und Kaffee. Besonders wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr nach der Spende. Das Volumendefizit wird (im Gegensatz zur Konzentration der Blutkörperchen) durch die Flüssigkeit binnen weniger Stunden ausgeglichen.

Das abgenommene Blut wird auf die wichtigsten Krankheitserreger, wie die von HIV (durch einen RT-PCR-Test), Hepatitis B, Hepatitis C und Syphilis untersucht. Trotz dieser Untersuchung besteht keine absolute Sicherheit für erregerfreie Blutkonserven, denn viele Krankheitserreger sind erst nach einer Latenzzeit im Blut nachweisbar. Allerdings ist gerade das Risiko, HIV durch eine Bluttransfusion zu bekommen, ausgesprochen gering (< 1:1.000.000), dank neuester Testmöglichkeiten und der NAT, durch die die Erbsubstanz der Viren bereits im Frühstadium einer Infektion nachgewiesen werden kann.
Regeneration des gespendeten Blutes

Der Blutverlust durch eine Blutspende wird nach der Entnahme in nachstehender Reihenfolge ausgeglichen:

Kreislaufregulation innerhalb von 20 Minuten
Flüssigkeitsausgleich innerhalb von 24 Stunden
Plasmaeiweißersatz innerhalb von zwei Tagen
Ersatz von Blutzellen innerhalb von zwei Wochen
Ausgleich des Eisenverlustes innerhalb von acht Wochen, bei Frauen auch länger.

Gesundheitliche Risiken bei der Blutspende

Aufgrund des verwendeten Einwegbesteckes besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr durch die Blutspende selbst.

Es werden etwa 10 % der vorhandenen Blutzellen entnommen, durch diesen relativ hohen Blutverlust besteht nach der Spende die Gefahr von Kreislaufproblemen. Ein gesunder Körper kann diesen Blutverlust problemlos kompensieren, daher wird vor der Spende die Spendentauglichkeit anhand des Hämoglobinwerts festgestellt. Während der Spende überwachen Ärzte die Spender und können im Problemfall die Spende abbrechen, beispielsweise bei einem einsetzenden Schock. Ausnahmen können jedoch gefährliche Komplikationen bewirken. Eine Regeneration des Flüssigkeitsverlusts dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Vorsichtshalber sollte man seinen Körper aber noch einige Tage nach der Spende schonen, da dieser die fehlenden Blutzellen wieder aufbauen muss.

Vergleichsweise häufig kommt es zur Bildung eines Blutergusses an der Einstichstelle. In seltenen Fällen kommt es zu einer Nervenirritation. Obwohl das Risiko gering ist, dass bei einer Blutspende eine Nervenverletzung zu einer Traumatisierung des Nervus cutaneus antebrachii medialis führt, muss der Spender auch über dieses seltene Risiko aufgeklärt werden. Im Falle der unterlassenen Aufklärung drohen dem Blutspendedienst Schadensersatzforderungen[14]. Umstritten ist, ob der Spender bei Gesundheitsschäden, die er infolge der Blutspende erleidet und die über die üblichen Verletzungen hinausgehen (z. B. Wundinfektionen), durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Literatur ist darüber uneinig. Unfälle auf dem Weg von und zur Blutspende sind dagegen unproblematisch versichert.
Weiterverarbeitung der Blutspende
Mobile Blutspende

In den Anfängen der Transfusionsmedizin wurde den Patienten das gespendete Blut als sogenanntes Vollblut von den Krankenhäusern übertragen. Heutzutage werden aus einer Spende meist mehrere Blutprodukte hergestellt, um dem Patienten auf diese Art nur die Blutbestandteile zu verabreichen, die dieser speziell benötigt. Dadurch wird zum einen das Risiko von Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten wie z. B. fieberhafte Transfusionsreaktionen stark gesenkt, und zum anderen können durch die Auftrennung des Blutes in seine Bestandteile optimale Bedingungen für Haltbarkeit und Wirksamkeit erreicht werden.

Schon bei der Blutspende wird das Blut in ein geschlossenes Beutelsystem geleitet, das ein gerinnungshemmendes Mittel und eine Nährlösung für die Zellen enthält. Das Beutelsystem ist so konstruiert, dass die einzelnen Blutkomponenten in separate, bereits fest verbundene Beutel überführt werden können, ohne dass das System geöffnet werden muss. Dadurch können Reaktionen mit der Luft und Verunreinigungen mit Keimen oder Staubteilchen vermieden werden.

Der nächste Schritt findet bei einem Blutspendezentrum statt. Dort wird die Auftrennung der Blutspende in ihre Komponenten durch Zentrifugieren erreicht: Die Zellen und Blutbestandteile werden dabei durch ihr unterschiedliches Gewicht in Schichten getrennt. Die Erythrozyten (roten Blutkörperchen) finden sich in der untersten Schicht, darüber die Leukozyten (weißen Blutzellen), dann die Thrombozyten (Blutplättchen) und zuoberst das zellfreie Blutplasma. Die einzelnen Bestandteile befinden sich nun in den entsprechenden Beutelbereichen und werden anschließend durch über einen Lichtsensor gesteuertes Abpressen in ein Erythrozytenkonzentrat, ein Frischplasmapräparat und die Zwischenschicht (Buffy-Coat), die die weißen Blutkörperchen und die Thrombozyten enthält, aufgeteilt. Die Leukozyten werden durch spezielle Filter je nach verwendetem Blutbeutelsystem zu unterschiedlichen Zeitpunkten um den Faktor 1000 reduziert, um das Risiko einer Immunisierung des Empfängers zu verringern. Das Erythrozytenkonzentrat kann bei +4 °C über 42 Tage gelagert werden. Das Frischplasma wird tiefgefroren und ist in diesem Zustand über zwei Jahre haltbar. Um ein für eine Transfusion ausreichend großes Thrombozytenkonzentrat herzustellen, müssen vier passendeBuffy-Coat“-Präparate zusammengeführt werden. Von diesem so entstandenen Präparat werden durch einen Filter die Leukozyten abgetrennt. Die Entfernung der Leukozyten erhöht die Verträglichkeit des Thrombozytenkonzentrats, da diese Nebenwirkungen wie Fieber oder Antikörperbildung verursachen können. Das Thrombozytenkonzentrat kann bei +22 °C fünf Tage gelagert werden.
Laboruntersuchung nach der Blutspende

Das Deutsche Rote Kreuz gibt mit Bezug auf die DRK-Blutspendedienste an, nach der Blutspende werde das Blut zunächst untersucht nach:

Hepatitis -A, -B und -C (virusbedingter Leberentzündung) sowie Parvovirus B19
HIV-Infektion (AIDS-Test)
Syphilis (Geschlechtskrankheit)
Antikörpern, die gegen körperfremde Blutzellen gerichtet sind und bei Bluttransfusionen gefährliche Zwischenfälle verursachen könnten (Blutgruppenbestimmung)[15]

Verwendung der Blutkonserven

Erst nach der Laboruntersuchung werden die durch die Blutspende gewonnenen Blutkonserven weiter verwendet. Dies geschieht zum überwiegenden Teil nicht etwa zum Ausgleich unfallbedingten Blutverlustes, sondern vor allem im Rahmen regulär geplanter Operationen, z. B. speziell für die Krebstherapie, wo die Chemotherapie zu einer vorübergehenden Unterdrückung der körpereigenen Blutbildung führt, so dass der Patient vollständig auf Blutkonserven angewiesen ist. Das DRK nennt folgende Zahlen (Stand: 2010):
Verwendung Anteil 2007 Anteil 2010
Krebserkrankungen 19 % 26 %
Herzerkrankungen 16 % 20 %
Magen- und Darmerkrankungen 16 % 19 %
Unfallverletzungen 12 % 15 %
Leber-, Nierenerkrankungen 6 % 7 %
Blutarmut, Bluterkrankungen 5 % 5 %
Geburtskomplikationen 4 % 4 %
Knochen-, Gelenkerkrankungen 4 % 4 %
(sonstiges) 18 % 0 %
Erträge aus dem Blutspendedienst

Mit Blutprodukten werden nach Schätzungen jährlich etwa 500 Mio. Euro in Deutschland umgesetzt[16]. Für die Blutspendedienste gemeinnütziger Organisationen ist die freiwillige Spende eine starke Quelle hoher Erträge. Dabei werden von den gemeinnützigen Organisationen keine betriebswirtschaftlichen Daten publiziert. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen unterliegen der gesetzlichen Publizitätspflicht.

Zu berücksichtigen ist der hohe spezifische Aufwand für Sammlung, Prüfung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung. Zudem ist die geringe Haltbarkeit der Vollkonserve ein Kostenfaktor. Nach Ablauf der zulässigen Lagerzeit werden die Vollkonserven fraktioniert, die Fraktionen sind länger lagerfähig.
Entgelte für den Verbraucher

Die Verwendung von Blutkonserven erfolgt meist im klinischen Einsatz, darunter überwiegend Erythrozytenkonzentrate. Die transfundierten Blutkonserven entgelten die Kliniken zu den mit den Kostenträgern verhandelten Sätzen. In der Schweiz beträgt der vom Bundesamt für Gesundheit festgelegte, kostendeckende Satz im Jahr 2011 212,50 Franken (ca. 173 Euro) pro 450-ml-Spendeeinheit.
Entgelte für den Spender

Es besteht eine Forderung des Europäischen Rates nach einer nicht bezahlten, freiwilligen und zweckfreien Blutspende. Im §10 des deutschen Transfusionsgesetzes steht dazu:

Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.“

Nach Angaben gemeinnütziger Organisationen soll die Spendeentnahme einer Vollblutspende unentgeltlich erfolgen. Viele Anbieter, insbesondere die staatlich-kommunalen sowie die privatwirtschaftlichen Blutspendedienste, zahlen eine Aufwandsentschädigung, die sich an der Art und dem Umfang der Spende orientiert. Diese liegt je nach Anbieter zwischen 10 und 28 Euro pro Vollblutspende. Die Abgabe von Thrombozyten wird deutlich höher entschädigt.
Geldlose Aufwandsentschädigung

Meistens werden Spender im Spendelokal kostenlos mit Essen und Getränken versorgt. Beim DRK erhält man meistens (in regelmäßigen Abständen) ein kleines Präsent, etwa in Form einer Anstecknadel, sowie ab und zu ein kleines Geschenk für das Spenden. Auch werden ab und an auf Blutspendeterminen Spielekonsolen oder andere Unterhaltungselektronik verlost.
Spenderanteil in der Bevölkerung

Das Deutsche Rote Kreuz sagt in seiner Spenderwerbung: 34 Prozent der Deutschen spenden tatsächlich Blut.[17] Der Anteil der Blutspender schwankt regional sehr, teilweise liegt er bei über 12 % der Bevölkerung.[18]
Gesetzliche Bestimmungen
Deutschland

In Deutschland wird das Transfusionsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen, die Richtlinien für Hämotherapie angewandt, die vom Paul-Ehrlich-Institut in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer festgelegt werden[19]:

Erstspender dürfen nicht älter als 68 Jahre sein, erfahrene Spender dürfen bis 71 Jahre sein. Ist der Spender über 71 Jahre alt und körperlich fit, ist das Spenden weiterhin möglich, sollte jedoch erst nach einer Beratung durch einen Arzt erfolgen. Die Spender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 50 kg wiegen, Schwangere und stillende Mütter sind ausgeschlossen, gleiches gilt für AIDS-Kranke, Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, homo- oder bisexuelle Männer (jedoch nicht lesbische Frauen) sowie Drogenabhängige und Gefängnisinsassen. Aufgrund des damaligen gehäuften Auftretens der Rinderseuche BSE und der damit verbundenen erhöhten Gefahr einer Infektion mit Erregern der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die in einigen Fällen schon durch Bluttransfusionen übertragen wurde, führen Aufenthalte in Großbritannien zwischen 1980 und 1996, die insgesamt länger als sechs Monate gedauert haben, ebenfalls zu einem Ausschluss. Gleiches gilt für den Fall, dass man zwischen dem 1. Januar 1980 und Ende 2003 in Großbritannien operiert wurde oder Bluttransfusionen erhielt.

Infektionen (Durchfall, eitrige Wunden, Fieber innerhalb der letzten vier Wochen), Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate, Herkunft aus Ländern mit häufigen Infektionskrankheiten, größere Operationen in den letzten sechs Monaten oder blutige Zahnentfernungen in den letzten drei Wochen oder frische Piercings und Tätowierungen (diagnostische Lücke) führen ebenso zu einem Ausschluss wie die Einnahme von Antibiotika oder bestimmten Psychopharmaka sowie Impfungen in den letzten Wochen. Die vorbeugende Applikation von Tot- bzw. Toxoid- oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen ist jedoch in der Regel kein Rückstellungsgrund für symptomfreie Spender.
Deutsche Demokratische Republik
Blutspenderausweis der DDR

Nach (1) §§ 15 und 17 der AO über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 7. März 1962, GBl II 1962 Nr. 18 S. 158 in der Fassung der AO Nr. 2 vom 2. März 1967, GBl II 1967 Nr. 23 S. 144 und der AO Nr. 3 über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 4. Juni 1986, GBl I 1986 Nr. 22 S. 332 waren Blutspender in der DDR Bürger, die beim Blutspende- und Transfusionsdienst in der Regel mehrmals Blut zu medizinischen Zwecken unentgeltlich oder gegen Entgelt spendeten.

Blutspender, die in einem Arbeitsverhältnis standen, waren zu angeordneten ärztlichen Untersuchungen und zur Blutentnahme von der Arbeit freizustellen. Für die Dauer der Freistellung wurde durch die Betriebe, mit denen das Arbeitsverhältnis bestand, ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes gezahlt. Notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die dem Blutspender im Zusammenhang mit der Blutspende oder den ärztlichen Untersuchungen entstanden, waren in der nachgewiesenen Höhe durch die zuständige Einrichtung des Blutspende- und Transfusionswesens zu erstatten.

Ebenfalls wurden Soldaten mit einer seltenen Blutgruppe von der Nationalen Volksarmee (NVA) damit beauflagt, regelmäßig Blut zu spenden.

Blutspender hatten für Zwischenfälle anlässlich von Blutentnahmen einen Anspruch auf erweiterten Versicherungsschutz bei Unfällen.

Das Deutsche Rote Kreuz vergab für mehrmalige unentgeltliche Blutspenden das Blutspende-Abzeichen.
Österreich

In Österreich wird der Ablauf der Blutspende durch das Blutsicherheitsgesetz detailliert geregelt. Der wohl wichtigste Punkt darin ist die sogenannte freiwillige Spende, welche zum Zwecke der Qualitätssicherung eine Entlohnung für jegliche Blutbestandteile verbietet (§ 8, Abs. 4). Anstelle einer Entlohnung gibt es allerdings Sponsoring mit Lebensmitteln nach der Blutspende.[20]

Weitere wichtige Regelungen sind unter anderem:

Bestimmungen zur Blutspendeeinrichtung (§ 6)
Aufklärung des Spenders (§ 8, Abs. 2)
der freiwillige Selbstausschluss (§ 8, Abs. 3)
Schutz der Privatsphäre8, Abs. 5,6)
Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9)
Bestimmungen zur Qualitätssicherung10)

Schweiz

Der Blutspendedienst SRK hat folgende Erlassungen erstellt:

Personen, die seit 1980 selbst eine Blutspende erhalten haben, sind von der Spende generell auszuschliessen
Männer, die seit 1977 homosexuelle Kontakte hatten, sind von der Spende generell auszuschliessen
Personen, die seit 1977 gewerbliche sexuelle Kontakte hatten, sind von der Spende generell auszuschliessen
Personen mit Genitalpiercings, sowie Frauen mit Brustpiercings sind von der Spende generell auszuschliessen

Literatur

Gernot Schiefer: Motive des Blutspendens: Eine tiefenpsychologische Untersuchung mit Gestaltungsoptionen für das Marketing von Nonprofit-Organisationen des Blutspendewesens, Verlag Gabler, 2006, ISBN 978-3-8350-0572-3
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie): Aufgestellt gemäß Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Gesamtnovelle 2005, Deutscher Arzte-Verlag 2007, ISBN 978-3-7691-1250-4
Peter F. Schlottke und Werther Schneider: Motivation zur Blutspende. Eine empirische Studie zur Gewinnung und Erhaltung von Stammspendern, 1983, ISBN 3-597-10435-5
blutspende.heute – kostenloses Magazin des DRK-Blutspendedienstes NSTOB, Springe

Einzelnachweise

↑ Gesetzesnovelle hebt Altersgrenze für Blutspenden auf. in: roteskreuz.at
Keine Altersgrenze mehr für Blutspender . in: welt.de
http://www.meinlebendeinblut.ch/wann-und-wo-spenden.html
Christoph Landolt: Warum Schwule kein Blut spenden dürfen. In: Tages-Anzeiger. 25. Oktober 2010, abgerufen am 27. März 2012.
Kai Kupferschmidt: Schwule dürfen keine Leben retten. In: Die Zeit. 3. Juni 2010, abgerufen am 27. März 2012.
kna: Homosexuelle in England dürfen wieder Blut spenden. In: Deutsches Ärzteblatt. 8. September 2011, abgerufen am 27. März 2012.
http://www.blutspende-ost.de/blutspender-mag/ausgabe01/pdf/Magazin%20v7.pdf
Übersicht über die DRK-Blutspendedienste
drk-blutspende.de: Einführung des Blutspendeausweises in Deutschland, abgerufen am 20. Dezember 2012
drk-blutspende.de: RFID-Chip, abgerufen am 20. Dezember 2012
drk-blutspende.de: Was wird auf dem RFID-Chip gespeichert?, abgerufen am 20. Dezember 2012
drk-blutspende.de: Kann ich zukünftig nur noch mit dem neuen Blutspendeausweis an Blutspendeterminen teilnehmen?, abgerufen am 20. Dezember 2012
Zahlen & Fakten in: haema.de
Haftung
Was erfahren Sie über Ihre Blutspende?
Analyse des Blutspendemarktes in Deutschland
DRK-Banner: 34 Prozent der Deutschen spenden tatsächlich Blut.
↑ hämotherapie. In: Journal des BRK. 2003, abgerufen am 27. Sept. 2009 (PDF; 2,7 MB).
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer
↑ Österreichisches Rotes Kreuz: Ab sofort knabbern Blutspender Soletti Salzstangerl, gesehen 8. Dezember 2011.

Siehe auch

gerichtete Spende
Organspende
Universalspender

Weblinks
Commons: BlutspendeSammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Blutspende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

DGTI – Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI)
VUBD – Verband unabhängiger Blutspendedienste e. V. (VUBD)
StKB - Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste

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