KulturradioEbigong
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Die GEMA hat heute Klage gegen den Rundfunksender Kulturradio Ebigong wegen nicht bezahlter Urheberrechte erhoben. Ein Pressesprecher der GEMA erklärte, dass der Sender zwischen den einzelnen Sendungen, sowie zwischen einzelnen Musikstücken innerhalb einer Sendung Ausschnitte aus dem berühmten Werk 4′33″ von John Cage sende, das bekanntlich nur aus Stille besteht. Jedoch seien die hierfür fälligen Abgaben nicht abgeführt worden.
Der Geschäftsführer von Kulturradio Ebigong erklärte, dass die Pausen nicht aus dem erwähnten Werk stammen. Das sehe man ja schon allein daran, dass sie viel kürzer seien als die Stille im Werk von John Cage. Die GEMA ließ dieses Argument jedoch nicht gelten: Auch wenn ein Stück wesentlich schneller gespielt werde als vom Autor vorgesehen, verletze die Aufführung immer noch das Urheberrecht.
Offenbar wird bei Kulturradio Ebigong nun geprüft, ob man auf die kurzen Pausen ohne ästhetische Nachteile ganz verzichten kann. Allerdings ist nicht klar, ob diese Strategie aufgeht, hat doch John Cage auch das Stück 0′00″ geschrieben.