Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 6, davon 6 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 3 positiv bewertete (50,00%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 13.1. 2006 um 16:43:27 Uhr schrieb
Daniel Arnold über JoachimErwin
Der neuste Text am 20.10. 2012 um 00:07:40 Uhr schrieb
baumhaus über JoachimErwin
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 3)

am 20.10. 2012 um 00:07:40 Uhr schrieb
baumhaus über JoachimErwin

am 10.6. 2012 um 13:41:41 Uhr schrieb
baumhaus über JoachimErwin

am 13.1. 2006 um 16:43:27 Uhr schrieb
Daniel Arnold über JoachimErwin

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »JoachimErwin«

Höflich schrieb am 8.6. 2006 um 20:05:35 Uhr zu

JoachimErwin

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"Lieber Joachim Erwin,


lieber Oberbürgermeister,


Ihre freundliche Stimme noch im Ohr, möchte ich Ihnen sagen, welch gute Überraschung dieser Heinrich-Heine-Preis war, erst einmal für mich, der sich überhaupt keinen Preis mehr erwartet hatte, und wie er solch eine Überraschung weiterhin ist, gut vielleicht weniger für mich persönlich als für ein endliches allgemeines Auftauen, [...]"


Hühühü! DIE ANREDE! Zum Kringeln!
LIEBER Joachim Erwin! LIEBER Oberbürgermeister!
HÜHÜHÜHHÜ...Oooooooooooooooooo!

Bettina Beispiel schrieb am 13.1. 2006 um 17:17:02 Uhr zu

JoachimErwin

Bewertung: 1 Punkt(e)

§ 11 Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt vierundzwanzig Monate. Eine Kündigung des Vertrages ist erstmals zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich. Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt.

(2) Die Kündigung kann entweder nur schriftlich unter § 1 Absatz 1 genannten Adressen erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 5 geregelten Pflichten wie auch im Falle einer Preiserhöhung nach § 8 vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 5 geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.

anonyme Anzeige schrieb am 15.4. 2008 um 03:06:06 Uhr zu

JoachimErwin

Bewertung: 1 Punkt(e)

Ausverkauf am Sterbebett.


Krankheit ist etwas Schlimmes und niemandem zu wünschen.
Ein selbstverliebter, verblendeter Irrläufer, der auf die kurz- bis mittelfristigen Zahlen achtet und auf die langfristigen Entwicklungen und verkauften Möglichkeiten scheißt, kann zum Totengräber des Lebens einer Stadt und in einer Stadt werden.

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