Hintergrundinformationen
Bewertung: 3 Punkt(e)
Anmerkung zu 2.: Die Selbsttötung durch einen an der Schlefe angesetzten Pistolenschuss empfiehlt sich allein schon daher nicht, weil das Geschoss aufgrund der relativen Hartnäckigkeit der vorfindlichen Schädelknochen in vielen Fällen aus der nebanstehenden Augenhöhle getrieben wird und hierbei großflächige, höchst schmerzhafte Austrittswunden verursacht. In solchen Fällen wird oftmals die ursprüngliche suizidale Absicht erschwerend von dem Umstand kolpotiert, dass der Betroffene nunmehr aufgrund eingetretener Hirnschädigungen kaum noch des Handelns fähig ist und zudem den oben erwähnten Zweck verfehlt hat. Psychische Beeinträchtigungen sowie psychosomatische Reaktionen wie Impotenz können die Folge sein. Von daher empfiehlt das Ministerium-für-Ethik-und-Soziales an dieser Stelle den kopfwärts geführten Rachenschuss ...