Heiratsantrag
Bewertung: 3 Punkt(e)Meiner Frau machte ich einen ersten Heiratsantrag zu einem Zeitpunkt, da sie noch mit ihrem ersten Ehemann verheiratet gewesen war. Meine damalige Gehülfin wies mich darauf hin, daß dieser nichtig sei, trotz des bereits anhängigen Scheidungsverfahrens. Im Scheidungsverfahren mußte ich dann meine Frau selbst anwaltlich vertreten. Auf dem Rückweg vom Termin (die Scheidung war im Termin rechtskräftig geworden) macht ich ihr in einem BMW 525 tds auf der A 44 Höhe Paderborn-Lippstadt einen erneuten Heiratsantrag, der dann angenommen wurde. Meine Schwiegermutter lernte ich vor dem Landgericht Arnsberg kennen, als mein Schwiegervater auf Betreiben seiner Ehefrau (meiner Schwiegermutter) seine Tochter (meine Frau) und deren Exmann verklagt hatte. Den Exmann meiner Frau habe ich dann gegenüber einer Bank, wie auch gegenüber meinen Schwiegereltern anwaltlich vertreten. Das ganze hat immerhin einen Vorteil: verschissene Feiertage bei Grufties, die man nicht ausstehen kann, finden nicht statt. Um diese Arschgeigen kümmern wir uns erst im Erbfall wieder.