Frauenrechte
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Bis in die heutige Zeit hinein sind Frauen - auch in Europa - Menschenrechte verwehrt worden.
Nur zwei Beispiele: Bis 1977 durften Frauen in der BRD laut Gesetz nur mit der Erlaubnis ihres Ehemannes einen Beruf ausüben. Vergewaltigung durch den Ehemann ist erst seit 2004 ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird.
Heute ist die Rechtslage in Deutschland kaum noch diskriminierend, in der Realität werden Frauen aber weiterhin benachteiligt. Das beginnt schon damit, dass viele Stellen ausschließlich als Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, wodurch sie mit einem Familienleben nicht mehr vereinbar sind.