Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid«
Die Leiche schrieb am 20.12. 2007 um 14:54:20 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Ein Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid kann dann in Frage kommen, wenn die Beschwer aus einem Verwaltungsakt, gegen den der Adressat zulässigerweise form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, nach der Einlegung des Widerspruchs und Abgabe desselben an die Widerspruchsbehörde durch die Ausgangsbehörde nach deren Nichtabhilfeentscheidung, aber vor der Entscheidung der Widerspruchsbehörde über den Widerspruch in der Sache entfallen ist, und der Widerspruchsführer dennoch ein beachtliches rechtliches Interesse, etwa wegen Wiederholungsgefahr oder der Vorgreiflichkeit für eine andere Rechtsfrage, an einer Bescheidung seines Widerspruchs hat, das über die Erstattung von Gebühren und Auslagen für das Verfahren hinaus reicht, dieses Interesse glaubhaft darlegen kann und einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Peter K. schrieb am 23.11. 2004 um 12:53:49 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Das ist kein Kunstwort zur Verblasterung, sondern ein real existierender Begriff aus dem Verwaltungsrecht - mein juristisches Lieblingsmonstrum.
Luca Brasi schrieb am 25.11. 2004 um 14:29:14 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Man hätte noch ein »ung« anhängen können, ohne den Sinn zu entstellen.
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