Folterinstrument
Bewertung: 5 Punkt(e)Neben dem spanischen Stiefel und dem polnischen Bock zähle ich auf jeden Fall den amerikanischen Traum zu den selbigen ...
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 33, davon 33 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 12 positiv bewertete (36,36%) |
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Der erste Text | am 14.3. 2003 um 23:05:20 Uhr schrieb Das Gift über Folterinstrument |
Der neuste Text | am 20.6. 2017 um 11:38:12 Uhr schrieb Frisch-Geschieden über Folterinstrument |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 16) |
am 20.6. 2008 um 11:18:32 Uhr schrieb
am 9.12. 2012 um 23:21:39 Uhr schrieb
am 15.11. 2010 um 10:40:15 Uhr schrieb |
Neben dem spanischen Stiefel und dem polnischen Bock zähle ich auf jeden Fall den amerikanischen Traum zu den selbigen ...
Auf Platz eins würde ich südamerikanische Rohrflöten setzen, dicht gefolgt vom Spinett und protestantischen Akustikgitarren.
Früher (17./18. Jhdt.) wurde gegen Angeklagte vor dem peinichen Halsgericht vom Richter auf die peinliche Frage erkannt und in der Marterkammer wurden gegen den Angeklagten folgende Peinigungsarten zur Anwendung gebracht:
Daumenstock - Zerquetschen der Daumen zwischen gezahnten Eisenplatten
Braten der Fußsohlen über glühenden Kohlen
Aufzug rückwärts bis zum Zerreißen der Glieder mit schweren Gewichten an den Zehen
Beinschrauben - Zerquetschen der Unterschenkel zwischen gezahnten Eisenplatten oder Zusammenpressen der Waden zwischen Holzplanken mit Einschlagen von Keilen, bis die Schienbeine splitterten und das Mark aus den Röhren floss.
Dabei musste der Angeklagte auf dem Stachelstuhl sitzen, dessen metallene und mit Stacheln bewehrte Sitzfläche durch ein Kohlebecken glühend heißt gemacht worden war.
Reckung mit rückwärts gebundenen Armen auf einer an die Wand gelehnten Leiter über stacheligen Eisenrollen bis zum Herausreißen der Arme aus den Schultergelenken und Zerreißen der Sehnen.
Ausdehnung auf der Leiter, bis die Arme parallel zum Kopf standen.
Brennen der Seiten des auf der Leiter gereckten Angeklagten mit Unschlittkerzen.
Anlegen von glühenden Eisen an die Geschlechtsteile des Angeklagten und Übergießen der Geschlechtsteile mit kochendem Blei. (Der Folter mussten sich die Angeklagten nackt unterziehen).
Alle Peingrade wurden durch Rutenhiebe verschärft.
Der Angeklagte wurde gedemütigt, weil der Kläger/die Klägerin und die Anklagezeugen/-zeuginnen bei der scharfen Befragung auf der Folter zusahen.
Während der Folter hochnotpeinliche Befragung durch den peinlichen Halsrichter bis zum Herausbrüllen des Geständnisses.
Aufzeichnen des Geständnisses durch den Gerichtsschreiber.
Gehörige Verurteilung aufgrund des gültigen, auf der Folter abgelegten Geständnisses.
Öffentliche Hinrichtung auf dem Hinrichtungspodest auf dem Martkplatz in demütigender Nacktheit vor allem Volk, meistens verschärft durch scharfe Pein auf der Richtstatt: Aushauen mit Ruten, Reißen mit glühenden Zangen, nackt Spießrutenlaufen, öffentliche Kastration mit glühenden Zangen.
Schlaginstrumente aller Art: Bullpeitschen, Reitpeitschen, Gerten, Hundepeitschen, Lederiemen, Sjamboks, Klopfpeitschen, Neunschwänzige Katzen, Knuten, Gummiknüppel...
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