Feurwehrman
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Einsatzempfehlungen der Feuerwehr Düsseldorf
bei Verdacht auf einen Bio-Anschlag
Zuständigkeit und Verantwortung in der Gefahrenabwehr:
Die Feststellung des Infektionsfalles obliegt dem Gesundheitsamt. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Maßnahmen
der Gefahrenabwehr liegt ebenfalls beim Gesundheitsamt. Die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen werden hier nur
auf Anforderung und in Amtshilfe tätig. Hinweis: Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der übernommenen
Aufgaben liegt aber bei der ausführenden Stelle!
Allgemeine Hinweise:
Desinfektion:
Desinfektion mit geeigneten Desinfektionsmittel ist nicht in allen Fällen erfolgreich, aber niemals sinnlos, da initial dies nicht
fest gestellt werden kann.
Infektionstransport:
Rettungstransport einer potentiell infektiösen Person unter besonderen Schutzmaßnahmen das Transportpersonal.
Kontaktperson:
Person mit direktem Kontakt zum verdächtigen Gegenstand bzw. Produkt.
Restriktionsgebiet:
Gesamtes Gebiet, in dem die zuständige Behörde Maßnahmen festlegt.
Verdachtsfall:
Vermuteter, aber noch nicht gesicherter, Ausbruch einer ansteckenden Krankheit.
Verifizierung:
Der Verdachtsfall wird durch labortechnische Untersuchungen bestätigt.