Bann
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Bann, der; -[e]s [mhd., ahd. ban, zu siehe bannen]: 1. (im MA.) Ausschluss od. Ausweisung aus einer [kirchlichen] Gemeinschaft: den B. über jmdn. aussprechen, verhängen; jmdn. mit dem B. belegen; vom B. gelöst werden. 2. (geh.) beherrschender Einfluss; magische Kraft, Wirkung, der man sich kaum entziehen kann; Zauber: den B. [des Schweigens] brechen; sich aus dem B. einer Musik lösen; das Spiel hielt ihn in [seinem] B.; in jmds. B. geraten; unter dem B. der Ereignisse stehen; jmdn. in seinen B. schlagen/ziehen (ganz gefangen nehmen, fesseln). 3. (ns.) Gliederungsbereich innerhalb der Hitlerjugend;
Bann der, 1) im Mittelalter Recht der Könige und Grafen, bei Strafe zu gebieten und zu verbieten; auch dieses Gebot oder Verbot selbst. 2) der Bezirk, der unter der Gewalt des Bannherrn stand.
Also was ein Bann so alles kann...
Ich benutz da lieber meinen Feuerball um jemanden zu verjagen...
wenn du das anders siehst dann BlasterMirWas
oder lass es bleiben
ich steig jetzt wieder in mein boot und dann ist gut
extremwissmus