Bürokratieabbaugesetzkontrolldienstanweisung
Bewertung: 3 Punkt(e)Das Bürokratieabbaugesetz gibt es wirklich! Allerdings muss seine Umsetzung effektvoll kontrolliert werden. Hierzu muss ein Kontrollgremium geschaffen werden, das nach einer dafür eigens verfassten Dienstanweisung den aktuellen Status des Bürokratieabbaus auf entsprechenden Formularen festhält sowie ein Gremium, das dieses Gremium kontrolliert.