Aufklärungsbeauftragter
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Plänen aus dem Willy-Brandt-Haus zufolge soll in der nächsten Legistlaturperiode der »Aufklärungsbeauftragte« eingeführt werden. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Teilzeitbeschäftigungen auf 630€-Basis. Die Aufklärungsbeauftragten sollen Stadt- und Ortsteilbezogen eingesetzt werden, und innerhalb ihres Wohngebietes für die Akzeptanz der Maßnahmen der Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden hinwirken. Als Anstellungskörperschaft ist die Bundeszentrale für politische Bildung vorgesehen, die den Aufklärungsbeauftragten selbstverständlich entsprechendes Material an die Hand geben soll. Durch Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, aber auch durch individuelle Gespräche sollen die Aufklärungsbeauftragten insbesondere
- Verantwortungsbewußtsein für den Klimaschutz und den Schutz der Umwelt stärken,
- eine Kultur des Hinsehens gegenüber Verbrechen wie Kindesmißbrauch, Steuerhinterziehung, rechtswidrige Abfallbeseitigung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weitere Straftatbestände fördern,
- zur Mitarbeit in Parteien und deren Einrichtungen auffordern,
- die Ziele des Antidiskriminierungsgesetzes fördern und
- sittenwidrigen, unmoralischen Vorhaben individueller Bereicherung durch Grundstückspekulationen u.ä. entgegenwirken.
- durch Regelmässige Berichte über Stimmungen, Einstellungen und Haltungen der Bevölkerung die Verfassungsorgane in die Lage versetzen, noch besser als bisher auf die Menschen in unserem Land zuzugehen.
Als Aufklärungsbeauftragte kommen selbstverständlich nur Personen mit hoher sozialer Kompetenz in Frage, und deren Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordung ausser Zweifel steht. Der Grundwehrdienst oder Zivildienst sollte bei männlichen Bewerbern abgeleistet sein, die Mitgliedschaft in einer im Bundestag vertretenen Partei ist wünschenswert, aber natürlich keinesfalls Bedingung für eine Einstellung.