Armee
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Auch ein Pazifist darf sich verteidigen. Es gibt da schon einen Unterschied zwischen Selbstverteidigung und Kriegführung, speziell auch in einem Angriffskrieg.
In den 1980ern gab es einen Fall, in dem anerkannte Kriegsdienstverweigerer als Solibrigadisten in Nicaragua sich an bewaffnetem Wachdienst beteiligten. Nach Deutschland zurückgekehrt, wurde ihre Verweigerung angezweifelt. Es kam zu einem Prozess, in dem die Betroffenen klar darlegten, dass sie sich in einer angriffsgefährdeten Situation befanden und der Wachdienst ein Akt der kollektiven Selbstverteidigung war. Das Gericht sah das auch so.