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Jana schrieb am 10.4. 2006 um 15:56:27 Uhr übervorhautEntfernung |
Wer volljährig ist so etwas machen will, soll es tun. Aber wenn es nicht medizinisch notwendig ist, ist es eine Verstümmelung und niemand hat das Recht so ewas einem anderen anzutun, auch die Eltern nicht.
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