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mensch schrieb am 20.10. 2012 um 18:17:33 Uhr über

vonAmtswegenbestellteBetreuer

der ursprüngliche Gedanke hinter der Gesetzesinitiierung mag schadensbegrenzend gedacht gewesen sein,

jetzt ist es doch eher so, dass man sich vor den bestehenden Gesetzen, durch umfangreiche und jede Möglichkeit erdenkende, schriftlich fixierte Willensbekundungen, absichern muss.

je besser familiäre oder soziale Strukturen funktionieren, je gefährlicher und zerstörerischer sind die Einwirkmöglichkeiten über diese Betreuungsgesetze


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