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Schmidt schrieb am 13.9. 2017 um 01:04:26 Uhr überverzeihen |
Ja, man kann Sünden verzeihen. Nach der Beichte, nach einem Sünden-Ablass oder nach dem Urbi et Orbi Segen mit verbundenem Generalablass seiner Heiligkeit des Papstes. Und natürlich gilt das auch für die schwere Sünde der Onanie. Allerdings muss man ernsthaft bereuen und nach einer Beichte auch Buße tun. Nach einem Einzel- oder Generalablass darf man auch nicht einfach mit dem Sündigen, also dem Masturbieren fortfahren. Spätestens dann gilt nie-wieder-wichsen, denn abgerechnet und geurteilt wird erst beim Jüngsten Gericht. Also lasst es sein, Jungs. Versündigt euch nicht.
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