Ein Verweis ist:
ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis
eine Technologie der Vernetzung in IT im Allgemeinen, siehe Verknüpfung (Computer)
ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink
in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung)
eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel und auch Verschärfter Verweis
im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Bediensteten, siehe Rüge
im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarmaßnahme (JVA)
bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung
Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:
von öffentlichem Grund im Polizeirecht, Platzverweis
des Spielfeldes im Mannschaftssport, Platzverweis, Feldverweis, siehe Rote Karte
einer Schule, Schulverweis
einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe Hausverbot
einer Privatwohnung, siehe Wohnungsverweisung
des Landes, siehe Ausweisung
Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:
im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht)
in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Vorschrift, siehe Rechtsgrundverweisung, Rechtsfolgenverweisung
oder die Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe Renvoi
Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung
die Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm
Siehe auch:
Referenz (Bezugnahme)
Verwarnung
Wiktionary: Verweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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