sind Eltern so gedankenlos, Pflanzenschutzmittel, Insekten- und Unkrautvernichtungsmittel oder ätzende Flüssigkeiten in leere Getränkeflaschen abzufüllen, diese nicht entsprechend zu edikettiern und obendrein für jeden zugänglich in einem Kellerregal einlagern, ist die Gefahr gegeben, daß eines der Kinder diese unsachgemäß eingelagerten Flüssigkeiten mit einem erfrischeenden Getränk verwechselt. Es kommt zum versehentlichen Verschlucken gesundheitsschädlicher Substanzen mir fatalen Folgen, welche meist in Tränen der Trauer münden.
|