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Freno d'Emergenza schrieb am 14.8. 2014 um 23:02:44 Uhr über

verschaffen

Wer sich in der Absicht, sich selbst oder einem Dritten rechtswidrige Vorteile dadurch zu verschaffen, Vorteile rechtswidrig auf Dritte zu übertragen versucht, oder sich solche Vorteile zu verschaffen unternimmt, die von einem Dritten wissentlich oder grob fahrlässig ganz oder teilweise verschafft worden sind, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.


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