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Peter K. schrieb am 25.11. 2007 um 22:09:34 Uhr über

verarschen

Als Rechtsrefendar der Staatsanwaltschaft war ich oft bei einem bestimmten Einzelstrafrichter. Wir haben uns sehr gut verstanden, sozusagen gemocht, und später war er mir ein hervorragender Ausbilder im Zivilrecht.

Eines Tages hatten wir einen Angeklagten: Betrug der Sozialversicherung. Er hatte noch 3 Monate Stütze bezogen, als er schon wieder einen neuen Job hatte. Er war ohne Verteidiger erschienen - eigentlich eine Routinesache.
Aber es war ein »Schweinchen-Schlau« - er hätte von nichts eine Ahnung, ums finanzielle hätte sich immer seine Ex gekümmert. Vorlage der Belehrung vom Arbeitsamt: Ob er das Unterschrieben habe oder nicht ? - Ja er hätte, aber er hätte es nicht gelesen bzw. verstanden, weil er an diesem Tag usw. usw. Ach ja, und derzeit sei er wieder Arbeitslos, hätte überhaupt kein Einkommen, weil die neue Stütze noch nicht bewilligt sei ... (irgendjemand mußte ihm erzählt haben, daß die Geldstrafen nach Tagessätzen und diese nach dem Einkommen bemessen werden). Mein Richter und auch ich selbst wurden immer wütender.

In meinem Schlußvortrag (»Plädoyer«) forderte ich eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, da wegen der Einkommenslosigkeit eine Geldstrafe ja eh in Ersatzfreiheitsstrafe münden würde. Ob sie in Anbetracht der Schwere der Tat noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, überließ ich dem Ermessen des Gerichts. Das Schweinchen-Schlau wurde kreidebleich, und mein Richter vertagte die Verhandlung für eine halbe Stunde.

Wir - der Richter und ich - verbrachten fast eine Stunde im Café gegenüber dem Amtsgericht, und ich nahm stolz die Komplimente »meines« Richters entgegen - das hätte ich richtig gut gemacht, wie ein alter Profi !

Zurück im Sitzungssaal - Schweinchen-Schlau hatte sich in eine arme Sau verwandelt, der sich schon vom Justizwachtmeister abgeführt sah.

»Im Namen des Volkes ! ... zu drei Monaten Freiheitsstrafe - nehmen Sie Platz, es folgt Urteilsbegründung, blablaba«

Erst ganz zum Schluß der Sitzung, als Schweinchen-schlau a.D. ängstlich frage, ob er denn nun einrücken müsse, wurde noch schnell der Beschluß über die Strafaussetzung zur Bewährung verkündet.

3 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung - wegen versuchter Verarschung des Gerichts.

Damals war ich zuerst wahnsinnig stolz auf mich - hatte ich doch »wie ein Profi« darauf reagiert.

Doch es dauerte nicht sehr lange, daß ich anfing, mich zu schämen ... heimlich natürlich ... in Juristenkreisen schämt man sich nur dann öffentlich, wenn man dafür bezahlt wird ...

Und letztendlich war dieses Erlebnis auch ein Teil der Überzeugungsbildung, daß ich doch besser Anwalt werden sollte, denn Richter oder Staatsanwalt.


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