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Richter Lynch, am 20.9. 2007 um 11:19:52 Uhr
urteilen

Das Urteil besteht etwa nicht aus Ur-Teilen, wie der geneigte Volksmund vielleicht anzunehmen glaubt, sondern in aller Regel aus Buchstaben, die zu Worten zusammengefügt werden, die ihrerseits dann zu Satzkonstruktionen werden, die zum allerersten Mal das Licht der Welt erblicken, wenn sie dem Mund des Richters entquellen, sei es in Form von Sprechblasen oder - was auch ab und zu passiert - in gestelzter Form, jedenfalls am Anfang völlig sinnfrei nur den Tatbestand darstellend, wenn sie allerdings zum Teil 2 mutieren, werden daraus die sogenannten Entscheidungsgründe, die man selbst als Beklagter oder Kläger, oder als Verurteilter am besten dann versteht, wenn man sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es Dinge gibt, die nun mal so sind, betrachtet bzw. anhört und sich dabei immer an die Worte unserer Vorfahren, die auch schon mit Urteilen zu tun hatten, erinnert, wonach man sowohl auf hoher See als auch vor Gericht sich allein in Gottes Hand befindet. Ich finde diese Bemerkung absolut unpassend und nicht gottgerecht, denn die Richter verhalten sich gottgleich und sprechen Recht oder auch nicht, jedenfalls können sie auch für offensichtliche Fehlurteile, auch wenn es sich um geistigen Dünnschiss handelt, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Allenfalls kann sie der Justizminister solange versetzen, bis sie auf einer Stelle sind, auf der sie keinen Unfug mehr anstellen können. Notfalls landen sie bei einem kleinen Gericht in der Lüneburger Heide. Besser wäre es, wenn man sie zwangspensionieren würde und ihnen ihre Bezüge gen Null bzw. Hartz 4 kürzt.


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