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Peter K. schrieb am 4.12. 2007 um 17:29:10 Uhr über

urinieren

In der Stadt Meiningen ist es generell verboten, seine »Notdurft« (auch ein geiles Wort) »ausserhalb einer dazu eingerichteten Toilettenanlage zu verrichten«. Man darf also beim Wandern oder Spazierengehen im Wald nicht etwa hinter den Baum schiffen, sondern man muß wieder in die Stadt, in die öffentliche Bedürfnisanstalt. Selbst im Rahmen urolagnischer oder urophiler Sexualpraktiken ist es verboten, diese ausserhalb einer dazu eingerichteten Toilettenanlage auszuüben. Nicht unsinnig, diese Vorschrift, wenn man bedenkt, was ansonsten im Schlafzimmer für eine Sauerei angerichtet wird.


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