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BSZ schrieb am 16.12. 2000 um 23:58:37 Uhr über

Telefonrechnung

Telekomabrechnung zu hoch, was nun ?

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät, bei Problemen wegen falscher Telefonrechnungen nicht klein beizugeben.
Ihre bisherige Telekomabrechnung ist statt der üblichen 80,- DM plötzlich DM 2.500,- DM hoch, obwohl Sie das gleiche Telefonverhalten an den Tag gelegt haben, wie in dem Vormonat.
Fälle häufen sich, in denen die Abrechnungen der Telekom erheblich vom üblichen Rahmen abweichen. Auch die Gerichte müssen sich mit solchen überhöhten Rechnungen beschäftigen. Als eines der ersten Gerichte hat nunmehr das Amtsgericht Pinneberg am 14. April 1998 über die Beweiskraft der Telekomabrechnung entschieden.
In dem zu entscheidenden Fall verlangte die Telekom Gebühren für die Nutzung eines Btx-Datex-J-Anschlusses. Es wurde eine Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen ohne weitere Konkretisierung überreicht. Das Amtsgericht wies die Klage der Telekom zurück, da nicht nachgewiesen sei, daß tatsächlich unter der Nummer des Kunden die Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Das Gericht verwies auf die neuesten Erkenntnisse zum miserablen Sicherheitsstandard der T-Online-Software. Bereits gewöhnliche Amateurprogrammierer können die Zugangsdaten der T-Online-Kunden entschlüsseln, so daß jeder Unbefugte mit entsprechenden Kenntnissen den Anschluß des Kunden nutzen könne. Aus diesem Grund muß die Telekom im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mehr Beweise vorbringen, um die richtige Berechnung der Telefongebühren nachzuweisen. Der bloße Verweis auf das persönliche Passwort und die zwölfstellige Kennzahl reicht nicht aus.
Aktuell liegt uns folgender Fall vor, in dem es zu einer Telekom Panne gekommen ist :
Durch einen Fehler seitens der Deutschen Telekom werden leider die Gebuehren der neuen Einwahl ueber 0192 666060 fuer die ersten 9 Tage (10.7. - 18.7.) falsch abgerechnet. Es werden 4,05 Pfennig/Minute zuzueglich MwSt statt 2,1 bzw. 3,2 Pfennig/Minute brutto ausgewiesen.
Der zuviel berechnete Betrag wird auf der folgenden Rechnung wieder gutgeschrieben werden.
Merke:
Wenn Ihre Telefonrechnung von den üblichen Beträgen erheblich abweicht, so prüfen Sie zunächst, ob bei Ihnen ein Grund für diese Abweichung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten Sie die Telekom höflich, Ihre Rechnung zu überprüfen. Ergibt diese Prüfung kein für Sie positives Ergebnis, so können Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen die erhöhte Rechnung betreffend, beauftragen.
TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24 DM/Minute) nennt Ihnen der regionale Suchdienst des BSZ® e.V. Rechtsanwälte für Telekommunikationsrecht und auch für alle anderen Fach-und Rechtsgebiete. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.




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