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tootsie schrieb am 12.2. 2011 um 11:12:57 Uhr überteilgenommen |
Wenn man an einer überflüssigen Lehrveranstaltung teilgenommen hat, dann bekommt man einen Teilnahmeschein. Und weil das Papier nicht gerade griffig und saugfähig ist, ist ein Teilnahmeschein völlig wertlos, nachdem man ihn auf dem Prüfungsamt vorgelegt hat. |
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