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Gert schrieb am 21.4. 2008 um 02:02:17 Uhr über

strafverschärfend

Strafverschärfende Maßnahmen oder Handlungen können sinnvoll und notwendig sein, wenn die ersten Strafen nicht angeschlagen haben; man sollte aber mit der Dosierung immer sehr bedacht umgehen und Raum für weitere Steigerungen lassen, wenn diese nötig werden sollten. Die sogenannte Todesstrafe stellt in diesem Zusammenhang für mich keine Option dar, da sie im Grunde keine Strafe, sondern eine Hilflosigkeitserklärung darstellt. Zudem ist jeder Mensch zum Tod bestimmt, also ist die Todesstrafe gar keine Strafe.


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Was kann man tun, wenn »strafverschärfend« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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