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mcnep schrieb am 5.6. 2008 um 01:00:11 Uhr über

stoßen

Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib
stößt, daß sie
sterben, so soll man den Ochsen
steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig. Ist aber der Ochse zuvor
stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er
tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen
steinigen, und sein Herr soll
sterben. Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter
stößt.
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Schekel geben, und den Ochsen soll man
steinigen.

2. Mose 21,28-32


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