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wauz schrieb am 3.3. 2010 um 17:55:09 Uhr über

stalken

Rentner bedrängt PfarrerFreispruch

Es gab obszöne Anrufe und Dessous vor dem Pfarrhaus – der Justiz sind aber die Hände gebunden: Ein katholischer Priester empfindet die Liebe eines Rentners als «menschliche Tragödie».

Eine liebestolle Rentner, die seit fast sechs Jahren einem katholischen Pfarrer nachstellt, ist vom Arnsberger Landgericht vom Vorwurf des Hausfriedensbruches frei gesprochen worden. Der 46-jährige Homosexuelle habe die Taten «zwar objektiv begangen», sagte der Richter am Dienstag. Er sei allerdings von einem Gutachter als schuldunfähig beurteilt worden.
Der Rentner hatte seinem zwölf Jahre jüngeren Schwarm täglich mit obszönen SMS und Anrufen bombardiert. Das Pfarrhaus und den Garten schmückte er mit Blumen, Dessous und anderen Liebesbekundungen. Bei dienstlichen Terminen klebte er wie ein Schatten am Talar des Pfarrers.

Liebe wichtiger als Verbote

Der Arnsberger Freispruch ist bereits der zweite im Fall des Pfarrer-Stalking für den Homosexuellen aus Meschede. Im vergangenen Dezember hatte das Amtsgericht ihn ebenfalls wegen Schuldunfähigkeit in einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung freigesprochen. Damals stand fest, dass der Homosexuelle sich über Haus- und Betretungsverbote hinweg gesetzt hatte. Er selber hat keine Erklärung für sein Verhalten. «Meine Liebe ist mir wichtiger als die Verbote», hatte er in einem früheren Verfahren gesagt.

Die Hoffnung auf eine Zwangseinweisung des Homosexuellen hat sich für den Geistlichen nun erneut zerschlagen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der selber den Freispruch gefordert hatte, bezeichnete den Fall als «menschliche Tragödie». «Das ist eine Situation, die ich selber nicht erleben möchte

Auch das neue Stalking-Gesetz ist für den Pfarrer kein Lichtstreif am Horizont. Denn auch in einem neuen Verfahren wegen aktueller Übergriffe würde der Homosexuelle wegen seiner Schuldunfähigkeit freigesprochen werden müssen. «Der Justiz sind die Hände gebunden», machte der Richter in seiner Urteilsbegründung klar. (dpa)


(Quelle: mcnep am 14.3. 2007)


Ach ja, mein Sauerland.



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