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wauz schrieb am 16.4. 2006 um 13:50:02 Uhr übersklavenhandel |
Das Ordnungsamt wollte mir für »Sklavenhandel« keinen Gewerbeschein ausstellen. Ich solle das »Vermittlung von Dienstleistungen aller Art« nenne, dann sei es ok. Für »Arbeitnehmer-Überlassung« bräuchte ich dagegen die Genehmigung vom Landesarbeitsamt. (Das hieß damals noch so!) |
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