zuerst an Schmidt festgestellte innere Ohrenkrankheit die ausschließlich Feuerwehrleute auf Sirenenwache befaäält neben handwerendener Nachbarschaft die gerne hochtourig bohrt und schleift. Die Krankheit besteht darin daß der hinter einer Doppelglasfensterscheibe sitzende Wachsoldat die Alarmauslösende öffentliche Sirene unter Umständen nicht von dem Bohr-und Schleifgeräusch hochtourig drehender elektrischer apparate nicht zuverlässig unterscheiden kann und somit alarm auslösen würde in Unkenntnis der Alarmlage was selbstverständlich statistisch betrachtet flächendeckende Minderung der realen Einsatzfähigkeit bedeutet jedoch zu Übungszwecken in einsatzarmen gebieten zur Aufrechterhaltung der Abfolge der nötigen handgriffe bei Ausfahrt aufrechterhalten werden darf. In einem solchen Hörschadensgebiet ist auch das geölegentliche wenn es denn nicht so loange dauert Klavierspielen innerhalb sogenannter gesetzlicher Ruhezeiten und auch bei offenem fenster möglich und erlaubt weil auch dieses ein lärmendes handwerk ist ebenso wie das Alarmgeben, und das Bohren und Schleifen und auch der Klavierspilere ein recht auß den Kontakt zum Draußen und nach frischer Luft während des Spieles habe..