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mcnep schrieb am 28.7. 2004 um 18:38:59 Uhr überschleichwerbung |
Ich habe mal gehört, wer als Betreiber einer Seite Google–Ads und ähnliches einbaut, muß sich streng verpflichten, seine Besucher nicht zum Anklicken dieser Links aufzufordern, da er sonst mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Einführung-des-hölzernen-Stäbchens-in-die-Ohnen bestraft wird. Ob man als einfacher Nutzer da mit einer empfindlichen Geldstrafe und dreimonatigem Surfverbot davonkommt, weiß ich nicht. |
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