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elfboi schrieb am 7.4. 2003 um 17:04:03 Uhr über

schizoaffektiv

F25 schizoaffektive Störungen

Klinisch-diagnostische Leitlinien
Forschungskriterien


Klinisch-diagnostische Leitlinien

Hierbei handelt es sich um episodische Störungen, bei denen sowohl affektive als auch schizophrene Symptome in derselben Krankheitsphase auftreten, meistens gleichzeitig oder höchstens durch einige Tage getrennt. Ihre Beziehung zu den typischen affektiven (F30-F39) und schizophrenen (F20 - F24) Störungen ist unsicher. Sie werden hier gesondert aufgeführt, weil sie zu häufig sind, um unberücksichtigt zu bleiben. Wenn affektive Symptome eine vorher bestehende schizophrene Krankheit überlagern oder als deren Teil anzusehen sind oder mit anderen anhaltenden Wahnkrankheiten gemeinsam auftreten oder alternieren, sind diese Krankheitsbilder unter den entsprechenden Kategorien bei F20-F29 zu klassifizieren. Parathyme Wahnideen oder Halluzinationen bei affektiven Störungen (F30.2, F31.2, F31.5,F32.3 oder F33.3) rechtfertigen allein nicht die Diagnose einer schizoaffektiven Störung.

Patienten, die unter rezidivierenden schizoaffektiven Episoden leiden, besonders solche, deren Symptome eher manisch als depressiv sind, zeigen gewöhnlich eine vollständige Remission und entwickeln nur selten ein Residuum.

Diagnostische Leitlinien

Die Diagnose schizoaffektive Störung sollte nur dann gestellt werden, wenn sowohl eindeutig schizophrene als auch eindeutig affektive Symptome gleichzeitig oder nur durch wenige Tage getrennt während derselben Krankheitsepisode vorhanden sind; als Konsequenz hieraus erfüllt die Krankheitsepisode weder die Kriterien für eine Schizophrenie noch für eine depressive oder manische Episode. Die Bezeichnung sollte nicht für Patienten verwendet werden, die schizophrene und affektive Symptome nur in verschiedenen Episoden der Erkrankung aufweisen. Es ist beispielsweise häufig, daß Schizophrene depressive Symptome als Nachwirkungen einer psychotischen Episode (siehe postschizophrene Depression, F20.4) entwickeln.

Einige Patienten haben wiederholte schizoaffektive Episoden, entweder mehr manisch oder mehr depressiv oder eine Mischung aus beiden. Andere haben eine oder zwei schizoaffektive Episoden zwischen typisch manischen oder depressiven Episoden; im ersten Fall ist schizoaffektive Störung die zutreffende Diagnose. Im zweiten Fall stellt das Auftreten einer gelegentlichen schizoaffektiven Episode die Diagnose einer bipolaren affektiven Störung oder einer rezidivierenden depressiven Störung nicht in Frage, wenn das klinische Bild im übrigen typisch ist.

Forschungskriterien

Beachte:

Diese Diagnose zeichnet sich durch eine relative »Balance« zwischen Zahl, Schwere und Dauer schizophrener und affektiver Symptome aus.

G1. Die Störung erfüllt die Kriterien für eine affektive Störung (F30, F31, F32) vom Schweregrad mitttelgradig oder schwer, wie für jede Subgruppe beschrieben.

G2. Aus mindestens einer der unten aufgeführten Symptomgruppen müssen Symptome während des größten Teils einer Zeitspanne von mindestens zwei Wochen vorhanden sein (die Symptomgruppen entsprechen nahezu denen der Schizophrenie (F20.0 - F20.3)):

Gedankenlautwerden, Gedankeneingebung, Gedankenentzug, Gedankenausbreitung (F20 G1.1a);
Kontrollwahn, Beeinflußungswahn, Gefühl des Gemachten, deutlich bezogen auf Körper- oder Gliederbewegungen oder bestimmte Gedanken, Tätigkeiten oder Empfindungen (F20 G1.1b);
kommentierende oder dialogische Stimmen, die über die Patienten sprechen, oder andere Stimmen, die aus bestimmten Körperteilen kommen (F20 G1.1c);
anhaltender, kulturell unangemessener und bizarrer Wahn (d.h. nicht ausschließlich Größen- oder Verfolgungswahn) (F20 G1.1d), sondern z.B. die Überzeugung, andere Welten besucht zu haben, Wolken durch Ein- und Ausatmen kontrollieren zu können, mit Pflanzen oder Tieren ohne Sprache kommunizieren zu können etc.;
Danebenreden oder deutlich zerfahrene Sprache, oder häufiger Gebrauch von Neologismen (ausgeprägte Form von F20 G1.2b);
intermittierendes, aber häufiges Auftreten einiger katatoner Symptome, wie Haltungsstereotypien, wächsernde Biegsamkeit und Negativismus (F20 G1.2c).

G3. Die Kriterien G1. und G2. müssen während derselben Störungsepisode und wenigstens für einige Zeit gleichzeitig erfüllt sein. Das klinische Bild muß durch Symptome beider Kriterien, G1. und G2., geprägt sein.

G4. Häufigstes Ausschlußkriterium: Die Störung ist nicht bedingt durch eine organische Krankheit des Gehirns i.S. von F00-F09 oder durch psychotrope Substanzen (F10-F19) (bei Intoxikation, Abhängigkeit oder Entzug).

siehe auch Anmerkungen zu ausgewählten Kategorien des Kapitels V (F) der ICD-10


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