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mcnep schrieb am 30.5. 2004 um 10:45:33 Uhr überrechtschaffen |
Ein weitverbreitetes Mißverständnis ist es, dieses Wort als eine Partizipialkonstruktion zu begreifen und etwa von rechtschaffenden Bürgern zu reden. Das Wort leitet sich von 'recht geschaffen' im Sinne von richtig gestaltet ab, heißt also letzten Endes einfach ein integrer Mensch. Da solche rechtschaffenen Menschen jedoch nicht immer und überall die Mehrheit stellen, ist es gut, daß die Aufgabe Recht zu schaffen nicht einem Volksgerichtshof, sondern hierfür befähigten studierten Menschen obliegt, wenngleich ein Blick auf das Publikum von Jura–Semesterpartys angetan ist, einen an der Richtigkeit dieser Behauptung zweifeln zu lassen. |
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