Das Rechtsberatungsgesetz stammt vom 13.12.1935; unterzeichnet von dem »Führer und Reichskanzler Adolf Hitler«, RGBI 1935, 1478. Zweck dieses gesetzes war es, den Anwaltsberuf von »Jüdischen Elementen« zu befreien. Das ist der Hintergrund der zu dem Rechtsberatungsmißbrauchgesetz geführt hat. Heute ist das RBerG nicht mehr auf jüdische Juristen zugeschnitten, sondern auf alle, die ohne Rechtsanwalt zu sein, Rechtsberatung oder Besorgung veranstalten. Gemacht für jüdische Anwälte, dann »entnazifiziert« um schlieslich heute für alle Nicht-Juristen nachteilig zu wirken. Es ist zweifelhaft, ob das RBerG gültiges Recht ist. Es könnte verfassungswidrig sein.
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