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ARD-Ratgeber schrieb am 4.6. 2005 um 20:02:33 Uhr über

rausreden

Es bleibt als löbliche Verhaltensregel:

Immer nur zugeben, was man Dir nachweisen kann. Eine einstweilige Verfügung kann man später immer noch erwirken.

Ansonsten bleibt:
Öfter mal alte Jugendbücher lesen. Das macht so schön melancholisch und hält jung im Geiste.


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Was kann man tun, wenn »rausreden« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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