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Gallas schrieb am 7.12. 2000 um 23:17:29 Uhr über

pervers

nach dem alten Strafgesetzbuch § 175 waren homosexuelle handlungen unter haftstrafe gestellt,
wohlgemerkt nicht mit kindern oder minderjährigen, nein mann mit mann.

pervers ist ein sog. wertausfüllungbedürftiger begriff er bedarf der wertung oder setzt diese vielmehr voraus. wertungen ändern sich aber im laufe der zeit mit dem wandel der vorstellungen.

das Bundesverfsssungsgericht hat den besagten § noch in den fünfziger jahren mit den im grundgesetz garantierten freiheiten für vereinbar erklärt. heutzutage eine eigentlich nicht mehr nachvollziehbare entscheidung.


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