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Schweriner Boy schrieb am 20.7. 2006 um 14:03:27 Uhr über

mußt

Mit 16 Jahren machst du einen großen Schritt in der Weiterentwicklung deiner Rechte.
Du bist eidesfähig. Ein Richter kann von dir verlangen zu schwören, vor Gericht die Wahrheit zu sagen.
Du bist testierfähig. Das heißt, du kannst ein Testament schreiben und so bestimmen, wer dein Erbe wird.
Du kannst jetzt Mofa fahren und den Führerschein der Klasse 1b erwerben.
Du bist ab jetzt eingeschränkt ehemündig. Du darfst also heiraten, wenn deine Eltern und das Vormundschaftsgericht einverstanden sind und dein Partner mindestens 18 Jahre alt ist.
Ab jetzt musst du einen Personalausweis mit Passbild besitzen.
In Mecklenburg-Vorpommern darfst du sogar zur Kommunalwahl gehen.


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