>Info zum Stichwort mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen | >diskutieren | >Permalink 
gerichteter Graf schrieb am 2.8. 2009 um 11:28:06 Uhr über

mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen

Ja, wer eine mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen hat, ist neuerdings gesetzluch dazu verpflichtete, dieses zu beenden. Dabei bleibt bewusst offen, ob das Leben oder die Verletzung gemeint ist.

Ganz hervorragend eignet sich der Begriff auch in Bezug auf Herzschmerz...


   User-Bewertung: +1
Was kann man tun, wenn »mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen« | Hilfe | Startseite 
0.0040 (0.0020, 0.0005) sek. –– 847719281