>Info zum Stichwort mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen | >diskutieren | >Permalink |
gerichteter Graf schrieb am 2.8. 2009 um 11:28:06 Uhr übermit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen |
Ja, wer eine mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen hat, ist neuerdings gesetzluch dazu verpflichtete, dieses zu beenden. Dabei bleibt bewusst offen, ob das Leben oder die Verletzung gemeint ist.
|
User-Bewertung: +1 |
Trage etwas zum Wissen der gesamten Menschheit bei, indem Du alles was Du über »mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen« weisst in das Eingabefeld schreibst. Ganze Sätze sind besonders gefragt. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen« | Hilfe | Startseite | |
0.0031 (0.0010, 0.0006) sek. 857568836 |