>Info zum Stichwort mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen | >diskutieren | >Permalink |
gerichteter Graf schrieb am 2.8. 2009 um 11:28:06 Uhr übermit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen |
Ja, wer eine mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen hat, ist neuerdings gesetzluch dazu verpflichtete, dieses zu beenden. Dabei bleibt bewusst offen, ob das Leben oder die Verletzung gemeint ist.
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Was kann man tun, wenn »mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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