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Dieter Meier schrieb am 13.4. 2004 um 10:56:08 Uhr übermassenpsychotisch |
Lemmingen gleich rennt alles los, was schon zwei Haaare unterm Arm oder auf der Scham hat und kauft sich das neueste Handy. Woher haben die das Geld und warum gilt hier nicht »Taschengeldparagraph« des BGB, nachdem Nichtswürdige, Quatsch, Nichtgeschäftsfähige (Minderjährige) in eingeschränktem Maße eben doch gültige Rechtsgeschäfte i.S.d. §433 BGB abschließen dürfen?
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