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Felix schrieb am 15.5. 2002 um 23:28:47 Uhr über

legitimation

Institutionen wurden als eine Verdinglichung, bzw. als Typisierung von habitualisierten Handlungen definiert. Durch Legitimation werden die entstandenen institutionalen Ordnungen nun erklärt und erhalten einen objektiv sinnhaften Charakter.

Legitimierung wird von Berger und Luckmann (»Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit«) als ein Prozess der Vergegenständlichung von Sinn bezeichnet. Institutionen erhalten durch erklärende und rechtfertigende Legitimationsprozesse eine kognitive Gültigkeit und eine zuhandene Sinnhaftigkeit; ihre Ordnung wird »objektiv zugänglich« und »subjektiv ersichtlich«. Unterschiedliche Bedeutungen werden zu einem sinnhaften Ganzen integriert.

Durch Legitimation werden zum einen verschiedene institutionelle Teilprozesse für die beteiligten Menschen übereinstimmend sinnhaft, oder es werden vorhandene Institutionen für verschiedene Individuen jeweils subjektiv einsichtig. Dies wird von den Autoren als eine horizontale Ebene der Legitimierung der gesellschaftlichen Wirklichkeit bezeichnet.

Als vertikale Ebene der Legitimierung definieren die Autoren eine sinnhafte Ordnung der institutionell vorformulierten Phasen eines individuellen Lebenslaufes. Ein Mensch erkennt durch solche Legitimationsprozesse ein subjektiv plausibles Bild in der Abfolge seiner verschiedenen Rollen in verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen, die er erlebt (bzw. durchlebt); er erhält dadurch »biographische Unterstützung«.

Legitimation ist nach Berger und Luckmann in erster Linie ein Problem, das erst im Verlauf der Zeit, also mit gesellschaftlichem Wandel auftritt. In der ersten Phase einer Institutionalisierung bedarf es noch keiner Legitimation.
Legitimation ist erst zur Vermittlung von bereits vergegenständlichten Institutionen an neue Generationen notwendig, wenn noch keine Erinnerungen oder Habitualisierungen vorhanden sind. In diesem Fall erscheinen institutionale Ordnungen zunächst als pragmatisch-imperativ, durch Legitimierung erhalten Institutionen dann jedoch normativen Charakter, sie werden objektiv logisch nachvollziehbar, und damit verbindlich.

Im Kapitel I.3 über die Sprache wird die Fähigkeit der Sprache erwähnt, verschiedene »Zonen« oder »Sinnprovinzen« der Alltagswelt zu überbrücken und sie zu einem sinnhaften Ganzen zu integrieren. Mit Hilfe der Sprache werden soziale Tatsachen von Menschen objektiviert und auf logische Fundamente gestellt. Die sprachliche Logik ist somit das Hauptinstrument der Legitimation und damit auch Reproduktion gesellschaftlicher Wirklichkeit. Die typisierten und institutionalisierten Ordnungssysteme werden in sprachlichen Objektivationen als »Wissen« von Mensch zu Mensch weitergegeben, dabei durch »logische« Erklärungen legitimiert.

In Sozialisationsprozessen lernt ein Individuum die gesellschaftliche Logik - bereits indem es Sprechen lernt. Vorhandene Institutionen werden als sinnhafte Objekte ins Denken übernommen - sofern die Sozialisation »erfolgreich« verläuft, d.h. ein in sich stimmiges, vom Subjekt logisch nachvollziehbares »Weltbild« produziert wird, bzw. das Individuum mit vorhandenen Widersprüchen und eventuellen »Legitimationslücken« umzugehen lernt.



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